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Banken setzen Kunden mit Negativzinsen unter Druck – Verbraucherzentrale warnt vor übereilten Anlageentscheidungen

NIEDERSACHSEN. Immer mehr Banken und Sparkassen in Deutschland verlangen Verwahrentgelte für Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- und Festgeldkonten. Wer eine entsprechende Vereinbarung nicht akzeptiert, muss mit Kündigung rechnen. Als Alternative zu den Negativzinsen bieten Kreditinstitute ihren Kundinnen und Kunden jetzt vermehrt fragwürdige Geldanlageprodukte an – doch die lohnen sich meist nur für die Banken.

„Geldinstitute nutzen Verwahrentgelte, um Anlageprodukte, wie etwa private Rentenversicherungen oder Investmentfonds, zu verkaufen“, weiß Philipp Rehberg, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Darauf sollten sich Verbraucherinnen und Verbraucher nicht einlassen. „Die Angebote lohnen sich meist nur für die Banken. Sie erhalten für den Abschluss von Investmentfonds, Lebensversicherungsverträgen und Co. hohe Provisionen“, erklärt Rehberg. Wer Verwahrentgelten ausweichen möchte, landet so schnell in der Kostenfalle.

Doch nicht nur das: „Die angebotenen Produkte sind oft nicht bedarfsgerecht, zu unflexibel und überdies mit weitaus höheren Risiken verbunden als die bisher sicheren Einlagen“, warnt der Finanzexperte. Gerade für ältere Menschen, die auf flexible Verfügbarkeit angewiesen sind, kann das zum Problem werden. Sein Rat: „Sagen Sie dem Verkäufer klipp und klar, dass Sie sich nicht unter Druck setzen lassen und nehmen Sie sich die Zeit, den Anlagevorschlag zu prüfen.“

Ob die Geldinstitute Verwahrentgelte überhaupt verlangen dürfen, ist gerichtlich noch umstritten. Nach Ansicht der Verbraucherzentralen sind sie nicht rechtmäßig.

Verbraucherzentrale unterstützt mit Beratungsangebot
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen unterstützt die Anlageentscheidung von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit unabhängiger Beratung und Informationen auf ihrer Internetseite. Mehr zu Verwahrentgelten unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/negativzinsen

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