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Der FDP-Fraktionsvorsitzende Joachim Falkenhagen: „Sommersaison und kein Liegestuhl am Strand – Verboten – Das Planschen kleiner Kinder am Allerstrand“

  • Celle

CELLE. „Welche Gemeinsamkeiten Berlin und Celle haben? Beide Städte werden zentral von einem Fluss durchzogen. Während aber an der Spree junge Menschen nach wie vor die Strandgaststätten bevölkern, herrscht am Allerstrand gähnende Leere. Der Grund überrascht mich nicht, denn der Rat hat am 18.02.2021 entgegen unserer Warnungen das Naturschutzgebiet quer durch die Stadt beschlossen,
haarscharf an der Justizvollzugsanstalt entlang, vorbei an Sportplätzen, Eisenbahnlinien, Brücken für den Eisenbahnverkehr und für vielbefahrene Bundes-, Landes und örtliche Entlastungsstraßen, dem
Schützenplatz und vielen anderen Einflussfaktoren. Manchmal nur wenige Meter breit. Mitten in der
Stadt“, stellt Falkenhagen fest.

Dieses Gebiet sei von Bewohnern der Stadt geprägt und zu einer reinen Kulturlandschaft entwickelt
worden. Zuletzt sind viele der Flächen mit Baggern zu Hochwasserschutzgebieten ummodelliert worden!
Jahrzehnte und Jahrhunderte ist diese Stadtlandschaft gestaltet worden. Sie jetzt in ein
Naturschutzgebiet umzuwandeln, zeuge zwar von dem guten Willen der Verantwortlichen, gehe aber nach Auffassung der FEDP an der stattgefundenen Entwicklung und an den Bedürfnissen der Stadtgesellschaft vorbei.

Diese Entscheidung treffe Landwirte, deren Flächen an das Naturschutzgebiet grenzen ebenso, wie die
Menschen in der Stadt, die Freude an der Natur haben oder Kinder, deren Ball unglücklicher- und
wahrscheinlich auch verbotenerweise in das Naturschutzgebiet rollt. Und es verhindere jeden auch noch
so kleinen Entwicklungsschritt der Stadt in diesem Bereich. Da werde selbst ein unschuldiger Liegestuhl zu einem Problem, für den ein Umweltverträglichkeitsgutachten erstellt werden müsste, wenn er dann aufgestellt werden möchte. Hier sei alles verboten, was nicht erlaubt ist. Sogar das Planschen kleiner Kinder im Wasser sei hier verboten.

Die Diskussion um eine gastronomische Nutzung der Strandfläche vor dem Allerwehr mache mehr als
deutlich, welche Folgen die Ausweisung des FFH Gebietes Nr. 90 als Naturschutzgebiet für die
Entwicklung unserer Stadt haben kann. Falkenhagen: „Diese Folgen sind allein auf die Entscheidung des Rates zurückzuführen! Sie sind hausgemacht! Wir wollten diese Verbote in unserer Stadt nicht. Ziel der Stadt sollte sein, dass unsere Mitmenschen sich in und an den Gebieten erfreuen können. Deswegen wollten wir die Einrichtung eines Landschaftsschutzgebiete (LSG) erreichen. Das sind Gebiete, in denen Natur und Landschaft eines besonderen Schutzes bedürfen, weil die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes zu erhalten ist und das Landschaftsbild vielfältig, eigenartig oder schön oder weil das Gebiet für die Erholung der Menschen wichtig ist. Dieses Ziel ist durch eine Zufallsmehrheit im Rat abgelehnt worden. Jetzt müssen wir mit den Folgen leben und der arme Liegestuhl muss sich entweder für viel Geld begutachten lassen oder im Schuppen bleiben. Die Nachteile müssen aber unsere jungen Menschen erleiden, die ein natürliches Recht darauf haben, ihre Stadt nach Feierabend auch am Allerstrand zu genießen, so wie es Generationen vor ihnen konnten.“

Mit dem auch vom Gesetzgeber ausdrücklich vorgesehenen Schutzzweck „Landschaftsschutzgebiet“ wäre
der Natur mitten in der Stadt gewiss kein Schaden zugefügt, sondern eine positive Entwicklung
ermöglicht worden. Menschen und Natur seien gemeinsam in den Mittelpunkt der Überlegungen des
Rates zu stellen. Somit stelle sich die Frage, wie dem Liegestuhl am Allerstrand und damit auch den vielen jungen Menschen geholfen werden könne, ihn am Allerstrand zu genießen.

„Meine Überzeugung ist, dass alle Fraktionen des Rates noch einmal in sich gehen sollten, um ihre
Entscheidung zu revidieren. Dem Europäischen Anspruch auf eine Unterschutzstellung nach deutschem
Recht wäre auch mit einer Ausweisung als Landschaftsschutzgebiet allemal Genüge getan und unser
Liegestuhl könnte aufgestellt werden“, so Falkenhaxgen abschließend.

PR

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