Freitag, 7. Februar 2025

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Update zum EU-Lieferkettengesetz – IHKLW informiert bei digitaler Veranstaltung der Reihe „Impulse für den Mittelstand“

LÜNEBURG. Die Auswirkungen des europäischen Lieferkettengesetzes für regionale Unternehmen stehen im Mittelpunkt einer digitalen Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW) am Mittwoch, 18. Mai, 15 bis 16 Uhr.

Die EU-Kommission hat am 23. Februar einen Richtlinienentwurf zur Regelung von unternehmerischen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette vorgelegt. Der Vorschlag für ein europäisches Lieferkettengesetz geht sowohl im Geltungsbereich als auch hinsichtlich der zu erfüllenden Sorgfaltspflichten deutlich über das deutsche Pendant hinaus. So sollen bereits Unternehmen ab 500 Beschäftigten und 150 Millionen Euro Jahresumsatz in die Pflicht genommen werden, entlang der gesamten Wertschöpfungskette menschenrechts- und umweltbezogene Risiken zu identifizieren – in einer ganzen Reihe von Branchen auch noch kleinere Unternehmen.

Welche Unternehmen konkret betroffen sind, in welchen Punkten das EU-Lieferkettengesetz über das deutsche Pendant hinaus geht und wie sich der aktuelle Stand der Verhandlungen auf europäischer Ebene darstellt, erklärt Philipp Nüßlein, Referatsleiter CSR und Nachhaltigkeit beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag, bei der digitalen IHKLW-Veranstaltung der Reihe „Impulse für den Mittelstand“. Die Teilnahme ist kostenfrei, Anmeldungen sind möglich unter https://ihklw.de/ImpulseLieferkettengesetz

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