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Tiny House Siedlung Steinfurt – Vermarktungsstart der Grundstücke am 25. Juni

  • Celle

Endlich ist es soweit: Der Verkauf der Tiny House-Grundstücke in der Steinfurt beginnt. Auf der Homepage www.celle.de können Interessenten sich ab Samstag, 25. Juni, 0.00 Uhr, im Bewerberportal registrieren und so ihrem Traum vom Leben im Tiny House ein Stück näherkommen. Die Tiny House Siedlung liegt im Ortsteil Altstadt/Blumlage und somit im unmittelbaren Stadtgebiet. Dennoch zeichnet sich die „Steinfurt“ durch eine sehr ruhige und naturnahe Beschaffenheit aus. Aufgrund dieser Vorzüge müssen die Bewohner der neuen Siedlung also weder auf die Abgeschiedenheit inmitten der Natur noch auf die Vorteile des Stadtlebens verzichten.

Angeboten werden insgesamt 18 Baugrundstücke mit Größen zwischen 249 und 318 Quadratmetern. Der Kaufpreis beträgt 220 Euro pro Quadratmeter inklusive Erschließung, Anteil an der privaten Stichstraße und am Gemeinschaftsstellplatz. Die Ausnahme bildet Grundstück Nr. 9, hier liegt der Kaufpreis bei 207 Euro pro Quadratmeter, da dieses Grundstück an keine private Stichstraße grenzt. Die Hinterliegergrundstücke sind aufgrund der vier Meter breiten privaten Stichwege grundsätzlich eher für Tiny Houses on Wheels geeignet oder das Haus muss vor Ort erstellt beziehungsweise endmontiert werden.

Wichtig zu wissen: Die Tiny Houses in der Siedlung müssen dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) entsprechen, können nicht über fossile Brennstoffe wie Gas beheizt werden und müssen baugenehmigungsfähig sein. Das bedeutet, alle technischen Nachweise wie zum Beispiel Statik und Wärmeschutznachweis müssen vom Eigentümer erbracht werden. Die Erschließungsarbeiten werden nach derzeitigem Planungsstand Ende Oktober 2022 abgeschlossen sein. Erst im Anschluss kann eine Baugenehmigung erteilt werden. Die Grundstücke werden nach Abschluss der Erschließungsarbeiten vermessen und örtlich abgemarkt. Regenwasser muss direkt auf dem Grundstück versickert werden.

Wer sich bewerben möchte, findet den Link zum Bewerberportal zum oben angegeben Vermarktungsstart auf der Startseite der Stadt-Homepage www.celle.de und kann nach Angabe seiner Daten auch drei Wunschgrundstücke benennen. Dabei ist zu beachten, dass Bewerbungen von eheähnlichen Gemeinschaften als Einzelbewerber nur einmal berücksichtigt werden. Darüber hinaus gehen die künftigen Grundstückseigner ab Vertragsschluss eine Bauverpflichtung innerhalb von zwei Jahren ein. Außerdem besteht eine Selbstnutzungsverpflichtung: Über einen Zeitraum von fünf Jahren ist eine Weiterveräußerung des Grundstückes oder die Vermietung des Tiny Houses ohne Zustimmung der Stadt Celle nicht zulässig.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 25. Juni 2022, 0.00 Uhr, und läuft nach vier Wochen am 24. Juli 2022, 23.59 Uhr, aus.

PR

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