Mittwoch, 16. Juli 2025

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Staatsschutzverfahren gegen „Abu Walaa“ u.a. – Urteil des Oberlandesgerichts Celle rechtskräftig

In dem Staatsschutzverfahren gegen Ahmad A. u.a. (4 StE 1/17) hatte der 4. Strafsenat des Oberlandesgerichts Celle die Angeklagten mit Urteil vom 24. Februar 2021 unter anderem wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu langjährigen Haftstrafen verurteilt:

https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/urteil-in-dem-staatsschutzverfahren-gegen-abu-walaa-u-a-197694.html; vgl. näher zu den Urteilsgründen: https://oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/begrundung-des-urteils-in-dem-staatsschutzverfahren-gegen-abu-walaa-u-a-197719.html

Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revisionen der Angeklagten mit Beschluss vom 9. August 2022 verworfen (Az.: 3 StR 500/21).

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