Mittwoch, 9. Juli 2025

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Die wichtigsten Fragen rund um die Hauptuntersuchung – Gut gerüstet durch den TÜV

Damit ein Fahrzeug zu jeder Zeit sicher am Straßenverkehr teilnimmt, ist in regelmäßigen Abständen die Hauptuntersuchung (HU) fällig. Marc Schnoor, Leiter der TÜV NORD-Station Celle erklärt, was es mit den verschiedenen Plakettenfarben auf sich hat, wie man sich am besten auf die Prüfung vorbereitet und was passiert, wenn die Frist verstrichen ist.

Seit dem 1. Dezember 1951 ist die Hauptuntersuchung in Deutschland Pflicht. Alle zwei Jahre müssen Autos und Motorräder sowie Anhänger bis 3,5 t von Privatpersonen „zum TÜV“, wie es im Volksmund heißt. Bei Wohnmobilen über 3,5 t verlängert sich der Turnus von 24 auf 12 Monate ab 72 Monaten nach der Erstzulassung. Wer einen Neuwagen besitzt, hat nach der Erstanmeldung sogar drei Jahre Zeit. Aber warum muss man eigentlich zum TÜV? Marc Schnoor, Leiter der TÜV NORD-Station Celle, erklärt: „Mit der HU stellt der Gesetzgeber sicher, dass nur Fahrzeuge am Straßenverkehr teilnehmen, die einwandfrei funktionieren und fachlich geprüft sind, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten.“ Die Prüferinnen und Prüfer führen eine Sicht-, Funktions- und Wirkprüfung durch. Erst wenn die mehr als 150 Kontrollpunkte mängelfrei abgehakt sind, gibt es die neue Plakette.

So knackt man den Plaketten-Code

Doch woran erkennt man, dass ein Wagen zur Hauptuntersuchung muss? Geübte Augen erfassen es bereits aus der Ferne, ob der TÜV abgelaufen ist oder nicht – und zwar an der Farbe der Plakette. Ist diese braun, ist die nächste Hauptuntersuchung noch in diesem Jahr fällig. Wer aktuell eine in der Farbe rosa hat, muss 2023 wieder zur HU. Grün steht für 2024, dann wiederholt sich die Reihenfolge der Farben, die da lautet: orange, blau, gelb, braun, dann wieder rosa und grün. Aber auch die Ziffer in der Mitte des TÜV-Stickers zeigt das Jahr an und ganz oben im Zahlenkreis steht der Monat. Zudem ist der Termin für die nächste HU im Fahrzeugschein eingetragen. Es geht aber noch einfacher. Schnoor: „Wer unseren Erinnerungsservice nutzt, wird kostenlos per E-Mail auf den Prüftermin hingewiesen.“ So verpasst garantiert niemand mehr eine Verabredung mit dem TÜV. Aber was, wenn doch?

TÜV überzogen – das kann teuer werden

Wessen Plakette erst kürzlich abgelaufen ist, braucht sich vor Sanktionen nicht zu fürchten. Trotzdem ist das keine gute Idee, da es nicht nur ein Sicherheitsrisiko darstellt, sondern auch richtig teuer werden kann. Bei einer Kontrolle fordert einen die Polizei zunächst auf, die Prüfung nachzuholen. Ist die HU allerdings um mehr als zwei Monate verstrichen, drohen Bußgelder bis zu 60 Euro und ein Punkt in Flensburg. Außerdem wird die Prüfung teurer, da der Gesetzgeber ab zwei Monaten nach Ablauf der eigentlichen Frist eine erweiterte HU vorschreibt – und die kostet 20 Prozent mehr als die Standard-Version. „Dafür verzichten wir dann auf eine Rückdatierung der Plakette“, sagt der Stationsleiter.

TÜV abgelaufen: Die Ausnahmen von der Regel

Wer im Ausland bemerkt, dass die Plakette nicht mehr gültig ist, muss die Reise nicht abbrechen. Reisende können bis zur Rückkehr nach Deutschland weiterfahren, da die HU nur hierzulande abgenommen wird. Auch bei Saisonkennzeichen ist kein sofortiges Handeln gefordert, wenn der Zeitpunkt für die Fahrzeugkontrolle außerhalb der Saison liegt: Den Besuch beim TÜV holt man einfach im ersten Betriebsmonat nach. Und wenn die Zulassungsstelle bei einer Anmeldung feststellt, dass die Frist verstrichen ist, wird ein Kurzzeitkennzeichen für die Fahrt zur Prüfstelle ausgestellt.

Muss ich mich zur Hauptuntersuchung anmelden?

Zwar ist eine Anmeldung bei den TÜV NORD-Stationen nicht unbedingt notwendig, aber ohne Termin kann es eine ganze Weile dauern, bis man an die Reihe kommt. Mit einem vorab vereinbarten Termin lässt sich diese Wartezeit umgehen. Den Wunschtermin kann man bei der Prüfstelle der Wahl bequem auf der Homepage von TÜV NORD online buchen, über die Servicetelefonnummer 0800 80 70 600 vereinbaren oder direkt einfach mittels QR-Code.

Diese Unterlagen müssen mit

Meist reicht der Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil 1. Bei abgemeldeten Autos, Campern oder Motorrädern ist zusätzlich an den Kfz-Brief zu denken. Und wenn eine Nachuntersuchung ansteht, darf der Bericht der vorangegangenen Hauptuntersuchung nicht vergessen werden. „Falls Änderungen vorgenommen wurden, brauchen wir zudem die Prüfzeugnisse oder Abnahmebestätigungen der Anbauteile, sofern diese nicht in den Papieren eingetragen sind“, ergänzt der TÜV-Experte.

Optimal vorbereitet zur Hauptuntersuchung

Fahrerinnen und Fahrer sparen viel Zeit und Ärger, wenn sie sich auf die HU vorbereiten. Schnoor: „Mit unserer Checkliste kann man schon im Vorfeld Hinweise auf eventuelle Mängel erhalten und diese selbst beheben oder beheben lassen.“ Die Checkliste sowie weitere Informationen rund um die Hauptuntersuchung bei TÜV NORD gibt es unter: https://www.tuev-nord.de/de/privatkunden/verkehr/automotorrad-caravan/hauptuntersuchung/

PR
Foto: TÜV NORD

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.

WhatsApp-Kanal Immer bestens informiert! Erhalten Sie die neuesten Nachrichten und Updates jetzt auch direkt auf Ihr Smartphone. Folgen Sie unserem WhatsApp-Kanal und bleiben Sie schnell und unkompliziert auf dem Laufenden. Hier klicken und abonnieren!



Anzeige