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48 angehende Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Celle vereidigt  

  • Celle

Der Vizepräsident des Oberlandesgerichts Celle, Dr. Andreas Scholz, hat 48 neue Anwärterinnen und -anwärter zu Beamtinnen und Beamten auf Widerruf ernannt und sie zum Start in das duale Studium der Rechtspflege begrüßt. „Sie sind in einem umfangreichen Verfahren ausgewählt worden und haben jetzt eine solide und abwechslungsreiche Ausbildung vor sich“, begrüßte Dr. Scholz sie. „Sie werden die Justiz mit all ihren Facetten kennenlernen und uns eine große Hilfe sein. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und auch viel Freude!“

Die Nachwuchskräfte hatten in einem Online-Test wichtige Kompetenzen für ihren späteren Beruf unter Beweis gestellt, zu denen insbesondere Entscheidungsfreude, Organisationsfähigkeit, logisches Denken und der Umgang mit juristischen Texten zählen. Im Anschluss hatten sie sich in einem Vorstellungsgespräch präsentiert.

Sie erwartet ein dreijähriges duales Studium mit zwei Studienabschnitten von insgesamt 24 Monaten an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim. In zwei insgesamt zwölfmonatigen Praxisabschnitten erlernen sie ihre zukünftige Tätigkeit möglichst heimatnah an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften. Alle Anwärterinnen und Anwärter werden für die Ausbildungszeit mit Notebooks ausgestattet, so dass sie Ausbildungsunterlagen stets dabeihaben und gut vernetzt sind. Die Ausbildung erfolgt bedarfsorientiert; die Anwärterinnen und Anwärter haben deshalb beste Aussichten, nach dem Studium dauerhaft in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger haben in der Justiz eine Vielzahl anspruchsvoller Aufgaben und treffen als unabhängige Organe der Rechtspflege Entscheidungen in eigener Verantwortung. Ihr Tätigkeitsgebiet reicht von der Bearbeitung von Erbschafts- und Betreuungsangelegenheiten über Insolvenzverfahren bis hin zur Durchführung von Zwangsversteigerungen. In den Staatsanwaltschaften sind sie für die Strafvollstreckung zuständig und ordnen eigenverantwortlich Zwangsmaßnahmen an, wie etwa den Erlass von Haftbefehlen. In herausgehobener Funktion sind sie oftmals auch in der Organisation und Verwaltung der Gerichte und Staatsanwaltschaften tätig.

Die Ausbildung setzt regelmäßig das Abitur oder die Fachhochschulreife voraus. Weitere Informationen zu diesem Beruf und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf der Homepage des Oberlandesgerichts unter „Karriere/Ausbildung“ (Herzlich Willkommen | Oberlandesgericht Celle (niedersachsen.de)) sowie auf dem Karriereportal der Niedersächsischen Justiz (Karriereportal Justiz Niedersachsen Stark für Gerechtigkeit).

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Foto: OLG Celle

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