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BI Umwelt Wathlingen: „Die Mediationserzählung einer angeblich unmöglichen Kalihaldenbeseitigung“

Wie die BI Umwelt Wathlingen mitteilt, zeige eine sogenannte „Konzeptionelle Prinzipmodellierung“ des LBEG aus der Mediation zur Kalihaldenabdeckung eine von der Halde ausgehende Grundwasserversalzung. Diese soll aus Sicht des LBEG aber nicht von der – zu vermutenden – Auflösung der Haldenbasis, sondern ausschließlich von Niederschlagswässern herrühren. Die sollen die Halde durchfließen, dann versalzen in das Grundwasser absinken und dort ein „Salzwasserkissen“ bilden. Die Abdeckung soll nun dem Zweck dienen, einen Teil dieser Niederschlagswässer von der Halde fernzuhalten und so die Grundwasserversalzung um (angeblich) ca. 75 %  zu reduzieren. Blieben noch 25 % einer unbekannten Menge an versalzenem Niederschlagssickerwasser sowie zusätzlich schadstoffbelastetes Sickerwasser aus der Abdeckung und damit eine genehmigungsbedürftige sogenannte unechte Grundwasserbenutzung.

Der Kreistag als untere Wasserbehörde habe das LBEG kürzlich aufgefordert, die gesamte Grundwasserbenutzung (einschließlich der Auflösung von Salz an der Haldenbasis) erst einmal gründlich (u.a. durch Haldendurchbohrungen) zu untersuchen, wasserrechtlich zu bearbeiten und dann das Einvernehmen des Landkreises Celle zu beantragen.

„Unserer Überzeugung nach kann eine wasserrechtliche Erlaubnis für eine Bauschuttdeponie mit fragwürdiger Basis- und ohne Oberflächenabdichtung auf einer Kalihalde ganz ohne Basisabdichtung nicht erteilt werden. Das gilt erst recht, wenn eine Alternative in Form der Haldenbeseitigung und ihres Versatzes ins Bergwerk existiert und kein öffentliches Interesse an der Abdeckung mittels einer Abfalldeponie gegeben ist“, verlautet es voin der BI. Und weiter: „Wir gehen davon aus, dass K+S und LBEG wissen, dass das – aus unserer Sicht konstruierte – Ergebnis einer nur relativen Verbesserung (sozusagen „ein bisschen besser“) nicht ausreicht, um die geplante Haldenabdeckungzu rechtfertigen. Daher haben K+S und LBEG eine weitere Behauptung in die Mediation eingebracht und in der Pressemitteilung zur Mediation – in Form des folgenden dürren Satzes – an die allererste Stelle der sogenannten „geeinten Positionen“ gestellt (A. I. 1.):

Im Grubengebäude der Grube Niedersachsen-Riedel ist nicht genügend Restvolumen vorhanden, um die gesamte Halde Niedersachsen vollständig unter Tage zu bringen.

Das war’s auch schon zu dem Thema! Die von K+S in der Mediation präsentierte und uns vorliegende „Alternativen- und Variantenprüfung“ enthält auch nur ähnlich grobe Angaben. Jegliche konkrete Informationen, wo wieviel Salz von der Halde mittels Spülversatz konkret eingebracht werden kann und wo nicht und warum, fehlen.

Die abweichende Sicht des BUND zu den Möglichkeiten eines Versatzes und darüber hinaus einer Verwertung ist einfach in einen Anhang der Pressemitteilung verbannt worden.“

Zum Grubenhohlraum und den Versatzmöglichkeiten sowie Verwertungsmöglichkeiten der Halde der Reihe nach:

Bereits in den Antragsunterlagen (B-6.3.2.2) hat K+S äußerst vage geschrieben: „Praktisch wäre der Versatz in ein Bergwerk, das zum Teil bereits geflutet ist, zudem mit außerordentlichen technischen und arbeitssicherheitlichen Schwierigkeiten verbunden, die hier gar nicht weiter ausgeführt werden sollen.“ (…) „Soweit ein Versatz also technisch überhaupt möglich wäre, würden diese Schwierigkeiten zu immensen Kosten in 3-Stelliger Millionenhöhe führen.“

K+S hat zu den genannten angeblichen Problemen und Kosten (mal wieder) keinerlei konkrete Angaben gemacht. Im Übrigen hat K+S aber offenbar kein Problem mit dem immensen Risiko aufgrund des nachweislich durchbohrten und durchtunnelten Salzstockrandes!

Etwas weiter lässt K+S in den Antragsunterlagen dann auch die Katze aus dem Sack: „aktuelle Entwicklungen bei anderen Betriebsstandorten zeigen jedoch, dass der Flutungshohlraum des Bergwerkes Niedersachsen-Riedel zukünftig auch für die Entsorgung von Haldenwässern anderer Betriebsstandorte genutzt werden muss“

Hintergrund sei, dass K+S das Kalibergwerk in Sehnde-Lehrte u.a. mit großen Mengen von Produktionsabwässern aus Hessen geflutet hat und nun nicht weiß, wohin mit den versalzenen Haldenwässern von diesem und anderen Standorten. Theoretisch stünde das Bergwerk in Wunstorf-Bokeloh zur Verfügung – wenn dort jetzt nicht die Produktionsabwässer aus Hessen eingeleitet würden. Mit denen weiß K+S mangels Einsatzes fortschrittlicher Technik immer noch nicht, wohin.

Über die o.g. Behauptungen hinaus ist in den Antragsunterlagen dann der Grubenhohlraum klein gerechnet worden. Im Ergebnis stünden dann angeblich nur noch 9,2 Mio m3 statt mindestens 13,1 Mio m3 zur Verfügung. Somit stehe einem Haldenvolumen von 11,5 Mio m3 ein Grubenhohlraum von mindestens 13,1 Mio m3 gegenüber. Warum sollte die Wathlinger Halde unter diesen Umständen in Form eines festen Versatzes nicht in das Bergwerk passen?

Gegebenenfalls stünde noch die Verwertung als – industriell in großen Mengen benötigtem – Natriumchlorid zur Verfügung. Die Verwertung hält K+S (immerhin als großer Salzproduzent) allerdings für nicht zumutbar!? Konkrete Angaben gebe es auch hier nicht.

Die BI kommt zu folgendem Fazit:

„Offenkundig wird mit der Aussage, die Halde passe nicht vollständig in das Bergwerk und eine Verwertung sei nicht zumutbar, ein Abwürgen des Themas Haldenbeseitigung bezweckt. Das hätte für K+S gleich einen doppelten Nutzen! Erstens wäre eine Zwangslage konstruiert, aus der die Abdeckung – in Form einer äußerst profitablen Abfalldeponie – die einzige Möglichkeit einer (scheinbaren) Verbesserung darstellt und zweitens wäre eine Entsorgungsmöglichkeit für hauseigene Halden- und Produktionswässer geschaffen. Toll! für K+S, für die Bürger nicht so. Die müssen im Fall einer Haldenabdeckung und Fortsetzung der Flutung nämlich mit mehrfach belasteter Umwelt, Gesundheitsrisiken und massivem Lkw Verkehr mitten durch die Ortschaften leben. Darüber hinaus mit ungesicherten Rüstungsaltlasten und drohenden Bodensenkungen.“

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