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Die Samtgemeindebürgermeisterin Claudia Sommer informiert: „Gut lesbare Hausnummer kann lebenswichtig sein“

Im Fokus ihres Appells an die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde Wathlingen stehen die Hausnummern, deren Sichtbarkeit und Lesbarkeit von großer Bedeutung sind. Hier ist der Appell im Wortlaut:

„Sind Sie nicht auch schon mal im Dunkeln in einem unbekannten Wohngebiet auf der Suche nach einer Hausnummer gewesen? Und dabei haben Sie vielleicht auch feststellen müssen, wie schwer es teilweise ist, die richtige Hausnummer zu erkennen bzw. zu finden.

Stellen Sie sich vor, Sie oder Ihre Lieben benötigen dringend Hilfe von Polizei, Feuerwehr, Notarzt oder anderen Rettern und Helfern – und niemand kommt!

Wertvolle, manchmal lebenswichtige Zeit verrinnt, weil Rettungskräfte keine Hausnummern finden, vorhandene Beschilderungen schlecht lesbar sind oder von hochgewachsenen Büschen oder Bäumen verdeckt werden.

Dass Hauseingänge zudem nicht an der Straße, sondern seitlich des Gebäudes oder im hinteren Bereich eines Hauses liegen, erschwert die Suche ebenfalls.

In Notfällen ist Zeit ein entscheidender Faktor für die Erstversorgung von Menschen oder die Schadensbegrenzung im Falle eines Brandes.

Aber nicht nur für den Ernstfall, auch für nicht Ortskundige, für Zustelldienste oder Handwerker ist die Hausnummer eine wichtige und notwendige Orientierungshilfe.

Vielleicht betrachten Sie Ihr Haus im eigenen Interesse in den nächsten Tagen einmal kritisch in der Dunkelheit, und schauen, ob Ihre Hausnummer „notfalltauglich“ ist.

Wussten Sie in diesem Zusammenhang eigentlich, dass eine Hausnummer sich deutlich vom Hintergrund abheben muss. Das Nummernschild soll mindestens 10 x 10 cm groß und die Ziffern mindestens 7 cm hoch sein.

Die Hausnummer ist an der Straßenseite des Hauptgebäudes in der Höhe von 2 – 2,5 m in unmittelbarer Nähe des Haupteinganges anzubringen. Sie darf nicht durch Vorbauten verdeckt oder durch Bäume und Sträucher überwachsen sein.

Liegt das Hauptgebäude mehr als 10 Meter hinter der Grundstücksgrenze und ist das Gebäude durch eine Einfriedung von der Straße abgeschlossen, so ist die Hausnummer auch am Grundstückseingang anzubringen.

Daher bitte ich Sie, sorgen Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit für eine gut lesbare Hausnummer, damit Sie im hoffentlich nie eintretenden Falle eines Falles schnell für Helfende zu finden sind.

Claudia Sommer“

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