Freitag, 11. Oktober 2024

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Jetzt in Klageregister eintragen: primastrom und voxenergie wollen Preiserhöhung zurücknehmen

Unzulässige Preis- und Abschlagserhöhungen von primastrom und voxenergie haben bundesweit zu zahlreichen Beschwerden geführt. Im Oktober 2022 hat der Verbraucherzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklagen gegen die Energieversorger eingereicht. Jetzt haben beide Anbieter angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Wer bereits teilnimmt, muss nicht tätig werden. Noch nicht registrierte Betroffene können sich aber weiterhin kostenfrei im Klageregister anmelden, um ebenfalls von den Korrekturen zu profitieren.

„Auch in Niedersachsen gab es zahlreiche Beschwerden zu primastrom und voxenergie, zeitweise konnten wir die Anfragen kaum noch bewältigen“, erklärt Julia Schröder, Energierechtsexpertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen. Sie rät allen Betroffenen, die sich der Klage noch nicht angeschlossen haben, eine Teilnahme zu überprüfen. „Durch die kostenlose Anmeldung im Klageregister haben sowohl Bestands- als auch ehemalige Kundinnen und Kunden noch die Chance, ihr Geld zurückzuerhalten.“

primastrom und voxenergie haben angekündigt, für die an den Musterfeststellungsklagen beteiligten Verbraucherinnen und Verbrauchern die einseitigen Preiserhöhungen zurückzunehmen. Rechnungen sollen korrigiert und Verträge zu früheren Konditionen fortgeführt werden. Sofern sich durch die Korrektur ein Guthaben ergibt, soll dieses ausgezahlt werden – auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wer bereits im Klageregister eingetragenen ist, müsse nichts weiter tun. Nach Angaben der beiden Unternehmen seien die Korrekturen bereits veranlasst.

Ob eine Beteiligung an den Musterfeststellungsklagen möglich ist, können Verbraucherinnen und Verbraucher mit dem Klage-Check des vzbv prüfen. Das Tool liefert Hinweise und einen Mustertext für den Eintrag ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz. Durch den Eintrag schließen sich die Betroffenen der Klage an. Das ist noch bis zur ersten mündlichen Verhandlung möglich. Den Termin dafür kann das Gericht jederzeit festlegen. Der vzbv informiert mit einem News-Alert über aktuelle Termine.

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