Dienstag, 10. März 2026

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Feuerwehrkräfte mit Glasflaschen attackiert – Opferschutzbeauftragter empört über hinterhältigen Angriff

Anfang der Woche versetzte die Berichterstattung über den Wurf von Glasflaschen vom Balkon auf Feuerwehrkräfte kurz nach einem Löscheinsatz in Hannover die Öffentlichkeit in Entrüstung. Dass die Feuerwehrleute, die zum Teil bereits ihre Helme abgelegt hatten, nur knapp von den Flaschen verfehlt wurden, kann nur als glücklicher Zufall gewertet werden. „Das hätte auch schnell anders ausgehen können,“ sagt Niedersachsen Landesbeauftragter für Opferschutz, Thomas Pfleiderer.

„Das ist eine versuchte gefährliche Körperverletzung und zudem als tätlicher Angriff auf Personen, die Vollstreckungsbeamten gleichstehen, gesondert unter Strafe gestellt. Hierfür kann es Freiheitsstrafe geben“, ordnet der ehemalige Leitende Oberstaatsanwalt rechtlich ein. Was ihn aber besonders wütend macht, ist die Hinterhältigkeit des Angriffs auf Menschen, die ihre Arbeit tagtäglich in den Dienst der Gesellschaft stellen. „Die Feuerwehr- und Rettungskräfte halten im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kopf hin, helfen Menschen in Not und sind dadurch schon Gefahren ausgesetzt. Diese Menschen zu attackieren ist an Niederträchtigkeit nicht zu überbieten.“. Sorgen bereitet Pfleiderer, dass die Berichte über solche Angriffe nicht abreißen. „Das ist ein Problem unserer Zeit.“.

Erst wenige Tage zuvor hatte der Opferschutzbeauftragte sich hierzu mit Vertretern des Landesfeuerwehrverbandes Niedersachsen ausgetauscht und hatte dazu ermutigt, jede Tätlichkeit und jede Beleidigung konsequent anzuzeigen.

Der Verband hat wie auch die Feuerwehrunfallkasse bereits selbst die Initiative ergriffen, ihre Mitglieder auf riskante Situationen vorzubereiten, und bietet Deeskalationstrainings an.

Doch was passiert mit den Feuerwehr- und Rettungskräften, die schon Opfer geworden sind? Oft werde die erste verbale oder körperliche Attacke noch „relativ gut weggesteckt“. Irgendwann sei das Maß aber voll und die eine weitere Tat führe oftmals zu schweren Belastungen. Dies kann nicht nur die Arbeitsfähigkeit einschränken; die Straftaten wirken sich häufig auch auf das private Leben der Betroffenen aus. Entscheidend ist dann, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Opferschutzbeauftragte bietet Betroffenen hierbei Unterstützung und vermittelt bedarfsgerechte Angebote in Wohnortnähe. Er ermutigt jede und jeden, der Opfer einer Straftat geworden ist, dies nicht mit sich alleine auszumachen, sondern die bestehenden Angebote zu nutzen.

PR
Foto: Celler Presse

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