Sonntag, 6. Oktober 2024

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Landkreis Celle zuständig für Waffenrecht in Stadt und Landkreis – Aufgaben der Stadt Celle werden künftig übernommen

Ab Mittwoch, 1. November, übernimmt der Landkreis Celle die Aufgaben im Bereich des Waffen- und Sprengstoffrechts von der Stadt Celle. Damit ist ausschließlich der Landkreis zuständig für alle Einwohnerinnen und Einwohner in Stadt und Landkreis Celle bei waffen- und sprengstoffrechtlichen Angelegenheiten. Dazu zählen beispielsweise die Erteilung von Waffenbesitzkarten und Kleinen Waffenscheinen oder die Umschreibung von Schusswaffen.

Um die Arbeiten rund um den Zuständigkeitswechsel möglichst reibungslos zu gewährleisten, bleibt die Waffen- und Jagdbehörde des Landkreises Celle deshalb am Mittwoch, 1. November, und Donnerstag, 2. November, für den Publikumsverkehr geschlossen.

Die Abteilung Waffenrecht des Landkreises Celle befindet sich in der Trift 26B, 29221 Celle. Die Öffnungszeiten sind montags und dienstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr und donnerstags von 8 bis 17 Uhr. Ebenfalls möglich ist der Kontakt über E-Mail unter waffenrecht@lkcelle.de, zudem sind Anträge auf der Homepage der Kreisverwaltung (https://www.landkreis-celle.de/Bürgerservice/) unter dem Suchbegriff „Waffe“ bereitgestellt.

lkc
Foto: Celler Presse

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