Donnerstag, 12. März 2026

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Tiny House-Quartier Celle: Kleine Häuser, große Probleme?

Der Traum von einem Leben in einem Tiny House schien für viele Bewohner der Steinfurt greifbar nahe zu sein, als der Verkauf der Grundstücke für die geplante Tiny House-Siedlung am 25. Juni 2022 angekündigt wurde. Mit der Erschließung des Baugebiets in Blumlage am 5. Oktober desselben Jahres schien der Weg für das Projekt frei zu sein.

Doch ein Jahr später wurde dieser Traum durch ein Gerichtsurteil erschüttert, das die Pläne für die Tiny House-Siedlung in Celle vorläufig zum Stillstand brachte. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, dass das beschleunigte Verfahren ohne Umweltprüfung gemäß § 13b des Baugesetzes gegen EU-Recht verstößt, und erklärte es für rechtswidrig. Diese Entscheidung traf nicht nur Celle, sondern auch andere Städte, die das beschleunigte Verfahren angewendet hatten. Die Hoffnung auf Klarheit seitens des Gesetzgebers wurde somit zunichte gemacht.

Die Bürger äußerten während der Ratssitzung in Celle Bedenken hinsichtlich der Umweltverträglichkeit des geplanten Baugebiets. Die Befürchtung vor kontaminiertem Boden und Zweifel an der Eignung des Geländes wurden laut.

Stadtbaurätin Elena Kuhls wies diese Bedenken jedoch zurück und betonte, dass die durchgeführten Erdarbeiten lediglich Bauschutt, alte Rohre und Wurzeln zutage gefördert hätten. Es wurden keine Anzeichen für Kontaminationen oder umweltschädliche Stoffe gefunden. Die Bodenuntersuchungen bestätigten ebenfalls das Fehlen von Altlasten.

Der Bebauungsplan Nr. 159 der Stadt Celle „Steinfurt“ wurde durch die Gesetzesänderung erneut zur Diskussion gestellt. Am gestrigen Tag stand ein erneuter Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. § 215a BauGB auf der Tagesordnung des Rates.

Es sei angemerkt, dass es sich bei den bereits errichteten Hauses um eine Bauanzeige handelt, für die noch keine endgültige Baugenehmigung erteilt wurde, da der Status des Projekts noch unklar ist.

Trotz einer letzten Diskussion über die mögliche Kontamination des Bodens und der Frage, ob das Gebiet den Bewohnern guten Gewissens zur Verfügung gestellt werden könne, wurde dem erneuten Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 159 zugestimmt.

Es bleibt abzuwarten, ob diese Entscheidung den Weg für die Verwirklichung der Tiny House-Siedlung in Celle ebnen wird.

Redaktion
Celler Presse
Fotos: Celler-Presse.de

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