Samstag, 15. Februar 2025

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Landkreis Celle und Zweckverband Abfallwirtschaft Celle (ZAC) weisen darauf hin, dass Ablagerungen von Grünabfällen im Landschaftsschutzgebiet Örtze nicht zulässig sind

Im Landschaftsschutzgebiet (LSG) CE 36 „Örtze“ wurden in letzter Zeit vermehrt Ablagerungen von Grünabfällen entdeckt. In diesem Zusammenhang bittet der Landkreis Celle als Untere Naturschutzbehörde darum, keine Gartenabfälle oder sonstigen Abfälle in den Schutzgebieten zu lagern.

Weiterhin weist der Landkreis Celle darauf hin, dass das Lagern, Aufschütten oder Einbringen von Stoffen aller Art, beispielsweise von Gartenabfällen, nach der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Örtze untersagt ist. Hintergrund für diese Regelung ist, dass Stoffe nicht in das geschützte Gebiet gelangen sollen, die das Gebiet beeinträchtigen können. Auch sollen sich entsorgte Gartenpflanzen und deren Samen nicht im Gebiet ansiedeln. Ein Verstoß gegen die Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Örtze kann durch den Landkreis Celle mit einer Geldbuße geahndet werden.

Der ZAC als Untere Abfallbehörde weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass das Ablagern von Grünabfällen in der freien Landschaft auch aus abfallrechtlicher Sicht grundsätzlich untersagt ist. Wer dennoch Abfälle rechtswidrig ablagert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die durch den ZAC mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

lkc

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