Samstag, 5. Oktober 2024

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Anja Schulz (FDP) begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform

Die FDP-Bundestagsabgeordnete Anja Schulz begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Wahlrechtsreform, das die lange überfällige Verkleinerung des Bundestages bestätigt. „Das Bundesverfassungsgericht hat ein kluges Urteil gesprochen und das Herzstück der Wahlrechtsreform bestätigt. Wenn die Politik das Land reformieren will, dann darf sie sich selbst nicht ausnehmen“, so Anja Schulz.

Schulz weiter: „Aus diesem Grund darf der Deutsche Bundestag nicht immer weiter unkontrolliert wachsen. Diese Entscheidung ist im Wesentlichen eine Bestätigung des neuen Wahlrechts. In der entscheidenden Frage der Verkleinerung des Bundestages bestätigt das Urteil die Reform voll und ganz. Es ist nicht selbstverständlich, aber aus staatspolitischer Verantwortung geboten, dass Politiker auch an dem Stuhl sägen, auf dem sie selbst sitzen. Die Einführung der Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der unausgeglichenen Überhangmandate sind zentrale Maßnahmen, um die Arbeitsfähigkeit und die Kosten des Parlaments nachhaltig zu verbessern. Durch diese Reform stellen wir sicher, dass der Bundestag eine feste Größe von 630 Abgeordneten hat und damit die Akzeptanz und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger stärkt.“

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