Samstag, 7. September 2024

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Bundestagsabgeordneter Dirk-Ulrich Mende (SPD) nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Wahlrecht: „Verkleinerung des Bundestages ist gelungen.“

„Die Verkleinerung des Deutschen Bundestages ist gelungen und hat Bestand“, erklärte heute der Jurist und Bundestagsabgeordnete Dirk-Ulrich Mende (SPD) nach Verkündung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum neuen Wahlrecht. „Das ist die positive Nachricht aus der heutigen Entscheidung, denn es war als Ampel-Koalition unser erklärtes Ziel ein ständiges Anwachsen des Bundestages zu verhindern. Die Bundesrepublik Deutschland hat derzeit eines der größten Parlamente weltweit. Alle Vorgängerregierungen sind an einer wirksamen Begrenzung der Anzahl der Abgeordneten gescheitert. Das verbuche ich als Erfolg!“, sagte Mende weiter.

Für den Bundestagsabgeordneten Dirk-Ulrich Mende war die Reform des Wahlrechts im März 2023 eine seiner ersten Gesetzesabstimmungen, an der er als Nachrücker in den Deutschen Bundestag teilgenommen hatte. „Ich hätte mir damals persönlich gewünscht, dass man für die Wahlkreisabgeordneten einen zweiten Wahlgang zwischen den Stimmstärksten einführt. Der Vorschlag war aber nicht durchsetzbar und die Diskussionen schon abgeschlossen“, führte er weiter aus.

„Das Bundesverfassungsgericht hat die 5-Prozent-Hürde in der Vergangenheit mehrfach selbst bestätigt, nun aber heute neu bewertet. Es hält die Grundmandatsklausel für erforderlich, was ein wenig verwundert. Das liest sich dann schon wie eine „Lex CSU““, sagte Mende weiter. „Mit einer weiteren Änderung des Wahlrechts vor der kommenden Bundestagswahl am 28. September 2025 rechne ich nicht mehr“, sagte Dirk-Ulrich Mende abschließend.

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Foto: DBT | Stella von Saldern

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