Sonntag, 23. März 2025

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Otte begrüßt Verfassungsgerichtsurteil

Der heimische Bundestagsabgeordnete Henning Otte (CDU) hält eine Verkleinerung des Parlamentes für dringend geboten. Allein immer mehr Abgeordnete machen keine bessere Politik. Entscheidend ist in der Demokratie das Mehrheitssystem. Das sieht er durch das neue Wahlgesetz als gefährdet an. Es verwundert auch nicht, denn dieses Ampel Gesetz wurde von Abgeordneten beschlossen, die überwiegend durch die Parteiliste und nicht über den Wahlkreis in den Deutschen Bundestag entsandt werden.

Daher sei es richtig, dass das Bundesverfassungsgericht dieses Gesetz in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. „Damit haben wir als Opposition erfolgreich gegen die rein ideologisch motivierte Maßnahme geklagt. Erneut hat die Ampel gegen das Grundgesetz verstoßen – wie zuletzt mit den Schattenhaushalten. Das Ziel einer Verkleinerung des Bundeshaushaltes teilen wir voll und ganz. Aber es muss demokratisch bleiben und darf nicht politische Konkurrenz ausschalten“, betont Henning Otte. Man habe der der Ampel hierzu in der Vergangenheit mehrfach konkrete Vorschläge unterbreitet, die diese aber abgelehnt habe.

 Die CDU habe gegen die Wahlrechtsreform der Ampel geklagt, da sie sowohl das Verfahren der Zweitstimmendeckung, als auch den Wegfall der Grundmandatsklausel für verfassungswidrig gehalten habe.

Mit dem sogenannten Zweitstimmendeckungsverfahren würden bei der nächsten Bundestagswahl Wahlkreisbewerber der CDU und der CSU benachteiligt, das das Direktmandat keine Garantie für die Vertetung des Wählervotums bedeute.  Diese Regelung stelle eine demokratische Entwertung des Wählerwillens dar. Der Grundsatz der demokratischen Repräsentanz der Wahlkreise im Deutschen Bundestag werde geschwächt.

„Wir als Unionsfraktion bieten an, gemeinsam die vom höchsten Gericht aufgegebene Gesetzesänderung anzupacken. Es geht um die Verkleinerung des Deutschen Bundestages auf rund 600 Mandate und die Wahrnehmung der gewonnenen Wahlkreismandate ohne weitere Bedingungen. Wenn die Ampel dazu nicht bereit ist, muss das Wahlrecht in der nächsten Wahlperiode erneut geändert werden“, so Henning Otte.

PR
Foto: Michael M. Mey

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