Montag, 9. Dezember 2024

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Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten

Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutschen Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. „Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern“, so Lutz Kokemüller, Versichertenältester der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Braunschweig-Hannover.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich, soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und für Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht. Vom monatlichen Mindestbeitrag von 100,07 Euro bis zum Höchstbeitrag von monatlich 1.404,30 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung lohnt, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Rentenversicherungsträger geklärt werden.

Am einfachsten kann die Kontenklärung im Internet über die Online-Dienste angestoßen werden. Diese finden sich unter www.deutsche-rentenversicherung.de gleich auf der Startseite. Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt kann sich auch vom Versichertenältesten helfen lassen. Er ist erreichbar unter Telefon 01782056865 oder per Mail versichertenaeltester-lkcelle@gmx.de .

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Foto: Pexels / Pixabay

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