Donnerstag, 5. Dezember 2024

✔ unabhängig ✔ überparteilich ❤ kostenfrei

Anzeige

Anzeige

Vortrag zum Thema Organspende

Der SoVD Ortsverband Nienhagen und der Seniorenbeirat der Gemeinde Nienhagen hatten gemeinsam zu dem Vortrag „Organspende schenkt Leben – Antworten auf wichtige Fragen“ eingeladen. Leider war das Interesse am Vortag zum Thema Organspende im Sitzungssaal des Rathauses Nienhagen nur sehr gering.

Organspende ist ein Thema, das immer wieder zu emotionalen Diskussionen führt und viele Fragen aufwirft. Die Mehrheit der Menschen in Deutschland befürwortet in Umfragen eine Organspende nach dem Tode. Trotzdem ist die Anzahl der Organspenden und damit der möglichen Transplantationen weit unter dem Bedarf. 8700 deutsche Patienten stehen auf der Warteliste von Eurotransplant, in Niedersachsen sind es 262 (Stand 31.12.2023), erläuterte Referent Friedrich Schwanecke. Für große Ernüchterung unter den Zuhörern sorgte die Warteliste für einzelne Organe: je nach Blutgruppe und Dringlichkeit liegen diese für eine Niere bei 8 bis 9 Jahren, für eine Leber bei 2 bis 24 Monaten und bei einem Herz bei 6 Monaten bis 2 Jahren. Friedrich Schwanecke betonte immer wieder, dass es bei der Entscheidung, ob man Organspender sein möchte oder nicht, kein „Gut“ oder „Böse“, kein „Richtig“ oder „Falsch“ gibt. Jeder muss für sich selbst entscheiden.

Es gibt einen großen Personenkreis, der spenden kann und darf. Nur die Zeugen Jehovas und die orthodoxen Juden haben der Organspende widersprochen; alle anderen Religionen sehen die Organspende als mildtätige Gabe an die Schwestern und Brüder an.

Es gibt zwei Arten von Organspenden, die Lebendspende und die Spende nach dem Tod, erklärte Friedrich Schwanecke. Eine Lebendspende kann nur bei Personen ausgeführt werden, die sich sehr nahe stehen, beispielsweise zwischen Eltern und Kindern, zwischen Ehepartnern, sehr engen Freunden, Geschwistern usw.. Die Person, die spendet, hat nichts mit dem Tod zu tun, sondern befindet sich oftmals noch mitten im Leben. Meist sind es Leber und Niere die transplantiert werden. Vor und nach der Operation steht für den Spender eine psychiatrische Hilfe zur Verfügung. Die Zahl der Organspenden nach dem Tod liegt deutlich höher. Es gibt unendlich viele Möglichkeiten Teile des Körpers wieder zu verwenden und wie vielen Menschen damit Leben geschenkt werden kann, so der Referent.

Friedrich Schwanecke ging danach auf die einzelnen Organe ein, die heutzutage verpflanzt werden können. Dies sind Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüsen, Darm, Hornhaut der Augen, Teile der Haut, Gehörknöchelchen, Herzklappen, Teile der Blutgefäße, Hirnhaut, Knochengewerbe, Knorpelgewebe wie auch Sehnen. Heute können alle Menschen vom frühen Kindesalter bis ins hohe Greisenalter ihre funktionsfähigen Organe spenden. Bei Kindern bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist allerdings die Zustimmung der Eltern erforderlich.

Er erklärte auch, wie wichtig die dokumentierte persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist, sei es durch den Organspendeausweis oder auch die Patientenverfügung. Wenn es keine Verfügung gibt, können berechtigte Angehörige zustimmen. Dann erfolgt eine umfassende Aufklärung der Angehörigen in einem Gespräch mit den Ärzten, Seesorgern und dem Sozialdienst.

Sehr interessant war die Schilderung des Ablaufes einer Organentnahme und die Voraussetzungen, welche von den Ärzten geprüft werden müssen. Der Hirntod muss von zwei unabhängigen Ärzten diagnostiziert und bestätigt werden, bevor an eine Organentnahme möglich ist. Die Gehirnfunktion muss erloschen sein, das Herz-Kreislauf-System jedoch noch künstlich erhalten werden, damit die Organe noch so lang wie möglich mit Blut versorgt werden. Es erfolgt eine Vermittlung, indem das Krankenhaus die Deutsche Stiftung Organtransplantation anruft und anfragt, wo ein Organ benötigt wird. Wenn Bedarf ist und dies in einem bestimmten Umkreis, dann erfolgt die Organentnahme, erläuterte Friedrich Schwanecke. Danach muss das Organ so schnell wie möglich zu dem Empfänger gebracht werden; dies geschieht durch Eurotransplant. In den Transplantationszentren – alle Uni-Kliniken wie meist auch die großen Kliniken haben Transplantationszentren – wird das gespendete Organ dann eingesetzt. All dies ist sehr genau im Organspendegesetz geregelt, so Friedrich Schwanecke. Dort ist auch geregelt, was mit dem Körper nach der Organentnahme geschieht.

Am Ende seines Vortrages empfahl Friedrich Schwanecke, einen Organspendeausweis bei sich zu tragen und seinen Willen darauf festzuhalten. Denn auch hier kann man den Widerspruch zur Organentnahme erklären. Desweitern sollten die eigenen Angehörigen darüber informiert werden. Die vielen Fragen, die Friedrich Schwanecke zwischendurch und danach geduldig beant­wortete, zeigten, wie schwierig dieses Thema doch ist und wie viele Unsicherheiten es hierbei gibt.

In 2025 setzen der SoVD Ortsverband Nienhagen und der Seniorenbeirat die gemeinsame Veranstaltungsreihe mit Vorsorgethemen fort. Für das 1. Halbjahr 2025 sind Info-Abende zum Thema Patientenverfügung und Digitaler Nachlass geplant.

PR
Fotos: Annette Kesselhut

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.