Samstag, 17. Januar 2026

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Drohne unterm Weihnachtsbaum – was jetzt?

In diesem Jahr landen wieder tausende Drohnen unter deutschen Weihnachtsbäumen. Doch was viele Familien überrascht: Schon am ersten Feiertag gelten klare Regeln – unabhängig davon, ob die Drohne als Spielzeug gedacht war oder nicht. Das Ratgeber- und Verbraucherportal Drohnen-Camp.de erklärt, was neue Drohnenbesitzer unmittelbar nach dem Auspacken erledigen müssen, damit die ersten Flüge legal und sicher stattfinden.

Bereits die Analyse des Portals vom 25. November zeigte: „Kinder-Drohnen“ sind häufig keine echten Spielzeuge. Die logische Anschlussfrage beantwortet Drohnen-Camp nun in einem kompakten Leitfaden: Was müssen Eltern und Jugendliche tun, sobald die Drohne ausgepackt ist?

Wichtig vor dem ersten Flug: die sieben Schritte im Überblick

Versicherungspflicht – auch bei sehr kleinen Drohnen
In Deutschland müssen nahezu alle Drohnen versichert sein. Eine private Haftpflicht deckt das nur selten ab – oft benötigt man eine spezielle Luftfahrt-Haftpflicht. Ohne gültige Police drohen Bußgelder.

Registrierungspflicht – notwendig bei integrierter Kamera
Besitzer müssen sich beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) registrieren, wenn die Drohne eine Kamera besitzt oder mehr als 249 Gramm auf die Waage bringt. Nach der Registrierung wird eine persönliche eID vergeben, die sichtbar an der Drohne angebracht werden muss.

Drohnenführerschein – abhängig von Gewicht und C-Klasse
Für die meisten Drohnen ist der kleine EU-Kompetenznachweis (A1/A3) nötig. Er kann online mit geringem Zeitaufwand absolviert werden. Nur Modelle der C0-Klasse und kleine Selbstbauten sind führerscheinfrei.

Flugverbotszonen – die typischen Weihnachtsfallen
Rund um Flughäfen, Autobahnen, Bahnanlagen, Krankenhäuser und Menschenansammlungen darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Auch an Feiertagen gelten keine Ausnahmen. Die geltenden Flugverbotszonen und Geo-Zonen lassen sich über offizielle Luftraumkarten einsehen. Eine leicht verständliche Übersicht stellt zudem das Verbraucherportal Drohnen-Camp bereit: https://drohnen-camp.de/karte-deutschland-flugverbote/

Erste sichere Flugmanöver – langsam starten
Für die ersten Flüge empfiehlt das Ratgeberportal, in sehr niedriger Höhe zu beginnen, klare Sichtlinien einzuhalten und die Rückkehrfunktion („Return-to-Home“) einmal zu testen – viele Anfängerunfälle passieren in den ersten Minuten.

Aufsichtspflicht bei Kindern und Jugendlichen
Unter 16 Jahren müssen Kinder beim Fliegen beaufsichtigt werden – selbst bei leichten Drohnen. Eine Ausnahme gilt nur für echte Spielzeugdrohnen (ohne Kamera und ausdrücklich vom Hersteller für Kinder freigegeben).

Foto- und Videoaufnahmen – nur mit Rücksicht erlaubt
Wichtig: Drohnenaufnahmen dürfen keine fremden Personen ungefragt filmen oder erkennbar darstellen. Dieser Punkt sorgt gerade nach Weihnachten häufig für Unsicherheiten.

„Viele Familien denken, dass der erste Flug sofort nach dem Auspacken starten kann – doch ohne Registrierung, Versicherung und Kenntnis der Geo-Zonen wird es schnell riskant“, erklärt Francis Markert, Gründer von Drohnen-Camp. „Gleichzeitig ist die gute Nachricht: Wer sich einmal kurz orientiert, ist schnell startklar. Die Hürden wirken größer, als sie tatsächlich sind.“

Warum das Thema gerade jetzt wichtig ist

Das Portal beobachtet rund um Weihnachten jedes Jahr die gleichen Fehler:

  • Drohnen werden ohne Versicherung geflogen.
  • Die Registrierung wird vergessen oder übersehen.
  • Jugendliche fliegen ohne Aufsicht.
  • Indoor-Drohnen werden plötzlich draußen ausprobiert.
  • Geo-Zonen werden nicht geprüft.

„Wir sehen jedes Jahr, dass die meisten Verstöße völlig unbeabsichtigt passieren“, so Markert. „Ein kurzer Check spart Ärger und verhindert Bußgelder.“

PR
Foto: bt_real / Pixabay

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