Samstag, 7. März 2026

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Die Linke zu hohen Heizkostennachzahlungen: „Einmalig Antrag beim Jobcenter oder Sozialamt stellen“

Bei hohen Heizkostennachzahlungen ist es unter bestimmten Umständen auch für Erwerbstätige oder Rentnerhaushalte möglich, Erstattungen vom Jobcenter bzw. Sozialamt zu bekommen. Darauf weist jetzt der Celler Kreistagsabgeordnete Reinhard Rohde (Die Linke) hin: „Auch wer aufgrund des Einkommens sonst keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, kann im Monat der Fälligkeit einen Anspruch auf Unterstützung vom Jobcenter oder Sozialamt geltend machen.“

Selbstverständlich spielt dabei die Höhe des Einkommens eine Rolle, auch darf das sofort verfügbare Vermögen 15.000 Euro pro Haushaltsmitglied nicht übersteigen. Rentner-Haushalte müssten sich an das Sozialamt wenden, das Schonvermögen beträgt hier 10.000 Euro pro Person. Auch Haushalte mit Wohngeld und/oder Kinderzuschlag können im Fall einer hohen Heizkostennachzahlung einen Anspruch auf aufstockende Leistungen vom Jobcenter haben. Informationen finden sich, laut Rohde, zum Beispiel auf Seiten der Verbraucherschutzzentrale oder bei https://energie-hilfe.org/

Auf Bundesebene bietet die Partei Die Linke zudem für Mieter einen Heizkostencheck an, bei dem geprüft werden kann, ob die Abrechnung korrekt erfolgt ist: https://www.die-linke.de/mitmachen/kampagnen/heizkostencheck/

PR
Foto: ChatGPT

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