Dienstag, 17. Februar 2026

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Geänderte Planfeststellungsunterlagen 4. Bauabschnitt der OU-Celle

Jetzt wurden die geänderten Planfeststellungsunterlagen für den 4. Bauabschnitt (BA) der Ortsumgehung B3neu veröffentlicht: Eine sog.  „Veränderungssperre“  ist nun auch für die neu hinzugekommene Flächen in Kraft getreten. Die Gesamtkosten sind für den 2,41 km-langen Bauabschnitt von 24.854 Mio. € auf 48.729 Mio € gestiegen.

Die Verkehrs-Untersuchung baut auf den Untersuchungsergebnissen von 2008 auf, die für den Zeithorizont 2030 interativ angepasst wurden (zwischen den errechneten und den tatsächlich gezählten Verkehrsbelastungen). Sie geht auf Zählergebnisse aus 2015 zurück. Die Prognose 2030 geht von einer Zunahme des Güterverkehrs um 10 – 15 % aus, während der Pkw-Verkehr nur um ca. 5 % (lt. Schubert) ansteigen soll.  –  Die (alte!) Verkehrsuntersuchung mit Fortschreibung von 2005 auf 2030 zeigt, dass der Verkehr Richtung Hambühren (B214) und Winsen (L180) zugenommen hat, während im Osten ein geringeres Verkehrsaufkommen dargestellt ist in Richtung Beedenbostel (L282) und südöstlich Richtung Braunschweig (B214).

Es wurde eine UVPG (Umweltverträglichkeitsprüfung) mit Klimaschutz-Anlage erstellt.  –

Der Erläuterungsbericht wurde überarbeitet und Aktualisierungen eingefügt bezüglich einer schalltechnischen Untersuchung (z.B.  7 bis 10 m hohe Schutzmaßnahmen), Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und Bauwerksvergrößerungen (z.B. an den 7 Brücken dieses gut 2-km-langen BA).      
Dem 130-seitigen Erläuterungsbericht ist zu entnehmen, dass die meisten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der aktuellen Planung größeren Raum einnehmen, als seinerzeit 2016 (z.B. Ersatzaufforstungen statt 4,66 sollen jetzt 6.27 ha neu aufgeforstet werden, sowie umfangreiche Schutzmaßnahmen für Fledermäuse – z.B. auch sog. CEF-Maßnahmen – die teilweise VOR Baubeginn umgesetzt sein sollen!)  –  Außer Fledermäusen sind auch 79 Vogelarten betroffen. 

Die Maßnahmen-Kartei umfasst 191 Seiten (also wesentlich mehr, als für den längeren 3. BA!).

Ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren läuft bereits seit 2020 gemeinsam für den 
4. und 5. BA. – Zu erwerbende Flächen: 11,5 ha und dauernd zu belastende Flächen: 4,8 ha – das bedeutet einen Landabzug von 4,2 %.

Eventuelle Einwendungen gegen die Planung müssten an die NLStBV, Dezernat 41 Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover bis spätestens 16.3.2026 gerichtet werden.

PR
Abbildungen: NLStBV

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