Alexander Wille (CDU): „Planungen der Bahn dürfen nicht auf dem Rücken der Cellerinnen und Celler ausgetragen werden“.
Mit einer Kleinen Anfrage im Niedersächsischen Landtag fordert der Celler Landtagsabgeordnete Alexander Wille (CDU) Klarheit über die möglichen Auswirkungen einer Neubaustrecke Hamburg–Hannover auf die bestehende Bahnstrecke zwischen Celle und Lehrte. Im Mittelpunkt stehen die Folgen für Bahnübergänge, Einsatz- und Rettungswege sowie den Lärmschutz.
„Die Menschen in Celle haben ein Recht darauf zu erfahren, was eine mögliche Neubaustrecke konkret auch für die Bestandsstrecke zwischen Celle und Lehrte bedeutet. Es darf nicht passieren, dass am Ende mehr Güterverkehr, häufigere Schließzeiten an Bahnübergängen und zusätzliche Belastungen einfach hingenommen werden müssen”, erklärt Wille, der Mitglied im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages ist.
Nach den vorliegenden Befürchtungen aus der Region könnte sich der Zugverkehr auf der Bestandsstrecke zwischen Celle und Lehrte im Fall einer Neubaustrecke erheblich verdichten. Gleichzeitig befinden sich dort zurzeit acht Bahnübergänge, deren Nutzbarkeit für die Anliegerkommunen insb. im Feierabendverkehr, aber auch für Rettungsdienst, Feuerwehr und Polizei von erheblicher Bedeutung ist.
„Wenn Bahnübergänge künftig noch häufiger und länger geschlossen sind, betrifft das nicht nur den Alltagsverkehr. Dann geht es auch um Einsatzzeiten von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei. Genau deshalb muss die Landesregierung offenlegen, welche Erkenntnisse ihr vorliegen und welche Maßnahmen erforderlich wären“, kritisiert Wille.
„Ich erwarte, dass diese Fragen nicht allein durch Fachleute der Deutschen Bahn bewertet werden. Wer selbst Projektbeteiligter ist, kann nicht zugleich alleiniger neutraler Prüfer sein. Die Auswirkungen auf Bahnübergänge, Rettungswege und Lärmschutz müssen durch externe, unabhängige Gutachter untersucht werden“, fordert Wille weiter.
Die Landesregierung müsse nun darlegen, welche verkehrlichen Prognosen für die Strecke Celle–Lehrte vorliegen, welche Folgen sich für Schließ-, Räum- und Freihaltezeiten an den Bahnübergängen ergeben und wie der Lärmschutz für die betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner sichergestellt werden soll.
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