Ganztagsanspruch ab 2026: Samtgemeinde Wathlingen schafft verlässliche Lösungen für Familien
Ab dem 1. August 2026 tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder in Kraft. Die Samtgemeinde Wathlingen bereitet die Umsetzung vor und passt ihr seit vielen Jahren bestehendes Betreuungsangebot schrittweise an die neuen gesetzlichen Vorgaben an. Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird der Freitag für die neuen Erstklässler in den Ganztag bis 16 Uhr integriert. Für die Klassen 2 bis 4 bleibt die bisherige Freitagsbetreuung zunächst bestehen und wird ebenfalls bis 16 Uhr angeboten.
Auch bei der Ferienbetreuung gibt es eine familienfreundliche Neuerung: Die Samtgemeinde Wathlingen hat sich im Kontakt mit dem Landkreis Celle erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Ferienbetreuung für die künftigen Erstklässler flexibel wochenweise gebucht werden kann. Die Zuständigkeit hierfür liegt künftig beim Landkreis Celle. Für die Klassen 2 bis 4 bleibt die Samtgemeinde Wathlingen weiterhin Ansprechpartner für die Ferienbetreuung.
Die Samtgemeinde Wathlingen bringt langjährige Erfahrung in der Ganztagsbetreuung mit und setzt weiterhin auf die bewährte Zusammenarbeit mit der Stiftung Linerhaus. Der Kooperationspartner steht seit vielen Jahren für eine verlässliche Betreuung und hohe pädagogische Qualität.
Mit den neuen Regelungen schaffen wir eine gute Grundlage für die Umsetzung des Rechtsanspruchs und bieten Familien gleichzeitig verlässliche und praxistaugliche Lösungen.
PR
Foto: Gemini
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