Freitag, 17. Juli 2026

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Wathlingen: CDU informiert über Verfahren zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister

Der CDU-Samtgemeindeverband Wathlingen informiert im Vorfeld der Kommunalwahl am 13. September über das Verfahren zur Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den Mitgliedsgemeinden Adelheidsdorf, Nienhagen und Wathlingen. Nach Angaben der CDU besteht in der Öffentlichkeit häufig Unklarheit darüber, wie dieses Amt besetzt wird.

Im Unterschied zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters werden die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden nicht unmittelbar von den Wahlberechtigten gewählt. Stattdessen entscheidet der neu gewählte Gemeinderat nach der Kommunalwahl über die Besetzung des Amtes und wählt die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister aus seiner Mitte.

Nach Auffassung des CDU-Samtgemeindeverbandes kommt der Zusammensetzung der Gemeinderäte deshalb eine besondere Bedeutung zu, da die Mehrheitsverhältnisse im Rat maßgeblich für die spätere Wahl des ehrenamtlichen Gemeindeoberhauptes sind.

Für die CDU führen Heike Behrens in Adelheidsdorf, Hauke Hauschildt in Nienhagen und Torsten Harms in Wathlingen die jeweiligen Kandidatenlisten für die Gemeinderatswahlen an. Die amtierenden Bürgermeister Heike Behrens und Torsten Harms kandidieren erneut für das Bürgermeisteramt ihrer Gemeinden.

In einer Mitteilung erläutern die drei Kommunalpolitiker ihre Sicht auf das Verfahren. Heike Behrens weist darauf hin, dass vielen Bürgerinnen und Bürgern nicht bekannt sei, dass die Bürgermeisterwahl durch den Gemeinderat erfolge. Hauke Hauschildt betont die Bedeutung stabiler Mehrheiten im Rat für die Wahl des Bürgermeisteramtes. Torsten Harms hebt die Zusammenarbeit zwischen Gemeinderat und Bürgermeister als wichtigen Bestandteil der kommunalen Entscheidungsfindung hervor.

Zudem weist die CDU darauf hin, dass die Briefwahl voraussichtlich ab Anfang August möglich sein wird. Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind, können von dieser Möglichkeit Gebrauch machen.

Die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden nehmen repräsentative und kommunalpolitische Aufgaben wahr. Sie erhalten keine Besoldung, sondern eine gesetzlich geregelte Aufwandsentschädigung sowie – bei Vorliegen der Voraussetzungen – einen Ausgleich für Verdienstausfall und eine Fahrtkostenpauschale.

Die Kommunalwahl in Niedersachsen findet am 13. September 2026 statt. Gewählt werden unter anderem die Gemeinde- und Samtgemeinderäte. Im Anschluss wählen die neu gebildeten Gemeinderäte die ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Mitgliedsgemeinden aus ihrer Mitte.

PR/Redaktion
Celler Presse
Foto: Celler Presse

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