Fischwilderei
Durch einen Fischereiaufseher wird am Sa. dem 11.07.2026, gg. 19:30 Uhr, ein sog „Schwarzangler“ an einem der Kieselgurteiche im Bereich Oberohe festgestellt. Der Beschuldigte entzieht sich jedoch durch Flucht einer Personalienfeststellung. Seitens der hinzugerufenen Polizei wird die gesamte, zurückgelassene Ausrüstung sichergestellt und ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Wer sachdienliche Beobachtungen getätigt hat oder Hinweise die zur Klärung der Identität der Person führen, machen kann, wende sich bitte an die Polizei Bergen unter 05051/6064-0.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Angeln nur erlaubt ist, wenn ein Angel- und ein Gewässerberechtigungsschein vorhanden ist, denn andernfalls stellt die Ausübung des Angelns, aber auch bereits das Vorhalten entsprechender Ausrüstung am Gewässer in der Absicht des Angelns, eine Straftat nach § 293 StGB dar.
ots
Foto: Hildesheimer Presse
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