Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz: Fahren eines E-Scooters ohne Haftpflichtversicherung
Am gestrigen Sonntag, den 30.08.2026, gegen 12:38 Uhr, kontrollierten Beamte im Bereich der Sägemühlenstraße einen 52-jährigen Mann aus Celle der ein Elektrokleinstfahrzeugs (E-Scooter)fuhr. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass für das betreffende Fahrzeug kein gültiger Haftpflichtversicherungsvertrag bestand.
Zwar war am Fahrzeug ein Kennzeichen aus dem Jahr 2025 angebracht, dieses war jedoch nicht für das aktuelle Jahr gültig bzw. nicht korrekt zugeordnet. Die Weiterfahrt mit dem nicht versicherten E-Scooter wurde untersagt. Die strafrechtlichen Ermittlungen wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (§§ 1, 6, 30 PflVersG) wurden eingeleitet.
ots
Foto: Hildesheimer Presse
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