Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot
Das niedersächsische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hat die Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot, um gewerbliche Hilfstransporte in Richtung ukrainischer Grenze, um militärische Transporte von Unternehmen im Auftrag der Bundeswehr und um Transporte verbündeter Streitkräfte zu beschleunigen, bis 31. März 2025 verlängert. Darüber hinaus wird für die genannten Transporte auch eine Ausnahme vom Samstagsfahrverbot nach der Ferienreiseverordnung… Weiterlesen: Ausnahmeregelungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot





