Keine Entschädigung für Mobilfunkkunde
Fällt allein die Mobiltelefonie aufgrund einer Netzstörung aus, hat der Kunde keinen Anspruch gegen seinen Mobilfunkanbieter auf Entschädigung. So entschied der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Braunschweig und änderte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Göttingen ab. Das Landgericht Göttingen hatte einen Mobilfunkanbieter verurteilt, eine Entschädigung von 2.810 Euro zu zahlen, da der Kläger mit seinem… Weiterlesen: Keine Entschädigung für Mobilfunkkunde




