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Bund und betroffene Länder einigen sich auf Lösung für Flüchtlingsbürgen

NIEDERSACHSEN. Die Bundesländer Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen haben sich heute über eine Lösung in der Frage der finanziellen Inanspruchnahme von Flüchtlingsbürgen mit dem Bund geeinigt.

Der niedersächsische Innenminister Boris Pistorius wurde von der Innenministerkonferenz gemeinsam mit seinem Kollegen aus Hessen, Peter Beuth, darum gebeten, eine Lösung in dieser Frage herbei zu führen. Der nun gefundene Kompromiss sieht vor, dass der Bund und die hauptbetroffenen Länder Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen die finanziellen Forderungen der Arbeitsagentur gegenüber den Flüchtlingsbürgen jeweils zur Hälfte übernehmen.

Dazu Pistorius: „Ich bedanke mich bei allen Beteiligten, die in den letzten Monaten an dieser Lösung gearbeitet haben. Ich bin davon überzeugt, dass wir mit dem erzielten Kompromiss allen Seiten gerecht werden können. Zu einer Erstattungspflicht durch die Bürgen wird es jetzt grundsätzlich nicht mehr kommen.“

Mit der vorliegenden Einigung werden die Jobcenter zukünftig bei der Heranziehung aus im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme abgegebenen Verpflichtungserklärungen die vor Inkrafttreten des Integrationsgesetzes (2016) besonders gelagerte Situation berücksichtigen. Das hat zur Folge, dass bei der Ermessensausübung bestimmte Kriterien wie zum Beispiel Irrtümer und finanzielle Überforderung zu beachten sind.

Weiter sagte der niedersächsische Innenminister: „Wir haben zwar immer darauf hingewiesen, dass es eine unterschiedliche Rechtsauffassung zur Erstattungspflicht gibt. Trotzdem freue ich mich heute darüber, dass die immense finanzielle Belastung einzelner abgewendet werden konnte. Mein Dank gilt deshalb all denjenigen, die sich privat engagiert haben, um Schutzsuchenden eine sichere Einreise zu ihren Verwandten nach Niedersachsen zu ermöglichen. Natürlich auch für das damit verbundene finanzielle Engagement, das nunmehr aber grundsätzlich nur bis zur Schutzanerkennung durch das Bundesamt gilt.“

Die Bürgschaften waren von den betroffenen Personen auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise übernommen worden. Viele Helfer waren damals davon ausgegangen, dass diese Verpflichtung nur bis zu einer Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde. Seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter aber Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und 2015 Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Das Land Niedersachsen war hinsichtlich der Geltungsdauer der Bürgschaften seinerzeit von einer Befristung bis zur Anerkennung der Syrer als Flüchtlinge ausgegangen. Da sich die Rechtsprechung danach anders entwickelte, blieben die Forderungen von teils mehreren 10.000 Euro an die Bürgen bestehen – bis heute eine Lösung gefunden wurde.

PR

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