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Kehrbezirk 109 neu vergeben: Mathias Ebel erneut zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt

HERMANNSBURG/FAßBERG. Schornsteinfegermeister Mathias Ebel ist neuer und alter bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für den Kehrbezirk CE 109. Bereits am 1. Juli 2012 hat Herr Ebel den Kehrbezirk übernommen, bei der Wiederbewerbung hat er erneut überzeugt. Sein Bezirk CE 109 besteht aus diversen Straßenzügen in Hermannsburg sowie der Gemeinde Faßberg mit ihren Ortsteilen. Herr Ebel wurde zum 1. Juli 2019 für die Dauer von weiteren sieben Jahren bestellt. Erster Kreisrat Michael Cordioli überreichte heute (4. April 2019) die entsprechende Bestellungsurkunde.

Mathias Ebel (links) nahm die Bestellungsurkunde aus den Händen von Erster Kreisrat Michael Cordioli entgegen.

Er erinnerte in seiner kurzen Ansprache an die Verantwortung, die ein Bezirksschornsteinfeger übernimmt. „Mit dieser Bestellung spreche ich die Erwartung aus, dass Herr Ebel seine Pflichten als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger erfüllt und die Vorschriften des Schornsteinfegerwesens sowie der sonstigen feuer- und baurechtlichen Vorschriften beachtet“, sagte Cordioli.

Mathias Ebel kann auf eine knapp 30-jährige Erfahrung im Schornsteinfegerhandwerk zurückblicken. Gelernt hat der 48-Jährige sein Handwerk in Wietzendorf (Landkreis Heidekreis). In dem Kehrbezirk von seinem Vater – im Wesentlichen handelte es sich dabei um Teile der Stadt Bergen und der Gemeinde Winsen (Aller) – war er einige Jahre tätig. Von 2006 bis 2012 führte er einen Kehrbezirk im Landkreis Heidekreis, bis er den Kehrbezirk CE 109 im Juli 2012 übernahm.

In seinem neuen/alten Kehrbezirk ist Ebel für die zweimal in sieben Jahren in jeder Liegenschaft seines Kehrbezirkes durchzuführende Feuerstättenschau zuständig. Die alleinige Verantwortung erstreckt sich auch auf das Kehrbuch, in dem alle Liegenschaften eines Kehrbezirkes aufgelistet werden. Im Kehrbuch werden zudem sämtliche Überprüfungen nachgewiesen. Auch die Abnahme von Neubauten gehört zu den allein den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern obliegenden Aufgaben. Der Konkurrenz von Kollegen stellen muss er sich allerdings bei den nicht den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern vorbehaltenen Leistungen, wie z. B. Kehrarbeiten, Emissionsmessungen der Heizungsanlage oder der Prüfung der Abgaswege und Abgasleitungen.

PR
Foto: Landkreis Celle

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