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Hannoveraner Zoll überprüfte 284 Betriebe im Gastgewerbe: NGG fordert mehr Zoll-Kontrollen bei Hoteliers und Gastronomen im Kreis Celle

Landkreis CELLE. Sie kommen unangemeldet und machen nicht viel Federlesen: Wenn Beamte des Zolls Betrieben im Landkreis Celle eine Visite abstatten, kann es für Unternehmer ungemütlich werden – vorausgesetzt, sie nehmen es mit dem Gesetz nicht so genau. Im vergangenen Jahr kontrollierte das zuständige Hauptzollamt Hannover in der Region insgesamt 1.437 Firmen auf Schwarzarbeit, Sozialbetrug und auf die Einhaltung von Mindestlöhnen.

Die dunkle Seite einer Branche: In vielen Kneipen, Restaurants und Hotels wird noch immer der Mindestlohn unterlaufen. Die Gewerkschaft NGG fordert mehr Betriebskontrollen durch den Zoll.

Das sind sechs Prozent mehr als im Vorjahr. Dabei nahmen die Zöllner genau 284 Betriebe des Gastgewerbes ins Visier (plus 19 Prozent gegenüber 2017). In neun Fällen deckten sie einen Mindestlohnverstoß auf. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG Hannover beruft sich hierbei auf eine Auswertung des Bundesfinanzministeriums für die Bundestagsabgeordnete Beate Müller-Gemmeke (Grüne). „Es kann doch nicht sein, dass es immer noch Chefs gibt, die ihren Beschäftigten das absolute Minimum vorenthalten – den gesetzlichen oder einen höheren Branchen-Mindestlohn. Mindestlohn-Verstöße sind immer noch an der Tagesordnung. Und das, obwohl es den gesetzlichen Mindestlohn schon seit über vier Jahren gibt“, kritisiert NGGGeschäftsführerin Lena Melcher.

Bei Kellnern, Köchinnen und Hotelangestellten komme es am Monatsende auf jeden Euro an. Die Tatsache, dass viele Unternehmen es immer noch wagen, gegen geltende Mindestlöhne zu verstoßen, macht, so die NGG Hannover, eines deutlich: „Der Zoll muss mehr und intensiver kontrollieren – gerade auch in der Gastronomie. Beim Thema Mindestlohn zeigt sich, dass Vertrauen gut, aber Kontrolle besser ist. Je höher das Risiko für schwarze Schafe ist, bei illegalen Praktiken überführt zu werden, desto seltener setzen sie auf Tricksereien“, betont Melcher. Der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) auf mehr als 10.000 Beamte aufzustocken, sei ein „wichtiger Schritt“. Derzeit sei die FKS von dieser Zielmarke aber noch weit entfernt. Nach Informationen der NGG waren bundesweit zuletzt lediglich 6.600 Planstellen für Kontrolleure besetzt – 160
davon beim Hauptzollamt Hannover. „Damit der Zoll bei seinen Kontrollen aber überhaupt fündig werden kann, müssen die Arbeitszeiten in den Betrieben genau erfasst werden. Bei Schummeleien mit den Stundenzetteln können die Beamten gegen den Arbeitgeber ermitteln – und geprellte Löhne zurückfordern“, erklärt Lena Melcher. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Mai müssen Unternehmen die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter künftig systematisch dokumentieren. Dieses Urteil stärkt die bereits seit Einführung des gesetzlichen
Mindestlohns bestehende Pflicht von Arbeitgebern, geleistete Arbeitsstunden aufzuzeichnen. Dafür hatte sich NGG starkgemacht.

PR
Foto: NGG

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