Zum Inhalt springen
Anzeige
Anzeige

Stellungnahme des Stadtelternrates der Stadt Celle zu den geplanten Strukturänderung bei den Grundschulen

  • Celle

CELLE. Die Aufhebung der Schulen Nadelberg und Altstadt stellt eine schulorganisatorische Entscheidung nach § 106 NSchG dar. Gem. § 99 NSchG hat der Schulträger dem Stadtelternrat die für seine Arbeit notwendigen Auskünfte erteilt und rechtzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme und zu Vorschlägen gegeben. Anhand der zusätzlich in den Beschlussvorlagen BV 0210/19, sowie BV 0210/19-1 zusammengestellten Daten und vorgeschlagenen Planungen erfolgt diese Stellungnahme:

„Gem. § 6 Abs 1 SchOrgVO muss der Schulträger bei Entscheidungen nach § 106 NSchG die Nachhaltigkeit nachweisen, d.h. er muss eine Prognose der Schülerzahlen für mindestens zehn Jahre zugrunde legen. Die in BV dargestellten Zahlen prognostizieren einen Rückgang. Allerdings werden weder die Faktoren Nachverdichtung, Ausweisung neuer Baugebiete, der Generationenwechsel noch Maßnahmen zur Verbesserung der Umsetzbarkeit der Inklusion adäquat berücksichtigt. Da die Zusammenlegung der vier genannten Grundschulen an zwei Standorten aus unserer Sicht auch eine Anpassung der Schulbezirke zwingend erforderlich macht, sind die Schülerzahlen auch der benachbarten Schulbezirke darzulegen, um die zu planenden Schulgrößen und Kapazitäten einordnen und verifizieren zu können.“

PR

Hinweis zu der Meldung
Diese Seite zeigt gesponsorten Marketing-Inhalt, Quell- und Informationslinks sowie extern eingespielte Banner und Flash-Anzeigen.



Anzeige