Dienstag, 10. Dezember 2024

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Jägerschaft und NABU Artenschutzzentrum raten: „Halten Sie Distanz, auch zu Wildtieren“

LEIFERDE. Sie sind niedlich, schauen uns mit großen Augen an und werden leider nur allzu oft eingesammelt, ob mit Federkleid oder Fell, spärlich befiedert oder nackt, mit offenen oder noch geschlossenen Augen. Mit ihren meist überproportional großen runden Köpfen und Augen entsprechen gerade Säugetiere dem perfekten Kindchenschema, welches in uns den Pflege- und Beschützertrieb auslöst.

Diese grundsätzlich positive Eigenschaft wird so manchem Tier zum Verhängnis, denn zumeist handelt es sich bei den Jungtieren (ob Säugetier oder Vogel) nicht um Waisen – falsch verstandene Tierliebe führt hier leider allzu häufig zum Gegenteil: „Der Reiz mag groß sein, vermeintlich verwaiste Jungtiere mitzunehmen, aber das ist tabu: Zügig und geräuschlos entfernen und an der jeweiligen Fundstelle belassen. In aller Regel halten sich die Elterntiere in der Nähe auf und kehren dorthin zurück, sobald sich der Mensch entfernt“, so Ernst-Dieter Meinecke, Vorsitzender der Jägerschaft Gifhorn.

„Nach dem Bundesjagdgesetz darf sich nur der Jagdausübungsberechtigte die dem Jagdgesetz unterliegenden Tiere wie z.B. Rehe, Feldhasen, Fuchs etc. aneignen“, berichtet Ernst-Dieter Meinecke, Vorsitzender der Jägerschaft Gifhorn. Gibt es beispielsweise ein augenscheinlich verlassenes Rehkitz, so sollte man auf keinen Fall das Tier sofort mitnehmen. Im Notfall wird der Jagdausübungsberechtigte, der über die Polizei zu erfragen ist, geeignete Maßnahmen, so sie denn erforderlich sind, einleiten.

„Gleiches gilt für die meisten Wildvögel“, erläutert Bärbel Rogoschik vom NABU-Artenschutzzentrum,“ gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen Jungvögel nur dann vorübergehend aufgenommen werden, wenn Sie verletzt, krank oder tatsächlich hilflos sind.“ Bei den Vögeln handelt es sich meist um fast flugfähige Jungvögel mit relativ vollständigem Gefieder, die durch Bettelrufe noch mit ihren Eltern in Verbindung stehen. Wer einen solchen Vogel findet, sollte ihn am besten in Ruhe lassen oder erforderlichenfalls an einen geschützten Ort, wie etwa eine Hecke, umsetzen. Noch nackte Jungvögel sollten möglichst vorsichtig ins Nest zurückgesetzt werden.

Im Gegensatz zu Säugetieren, wie Hase und Reh, haben Vögel einen schlechteren Geruchsinn und stören sich nicht am menschlichen Geruch, so daß die Jungvögel auch nach dem Umsetzen von den Eltern wieder angenommen und versorgt werden. Übrigens verteilt sich oftmals die komplette fast flügge Vogelbrut an verschiedene Stellen, etwa von Gärten. So können nur einzelne Tiere, und nicht die gesamte Brut auf einmal, von natürlichen Feinden entdeckt werden. Wird dann tatsächlich einmal ein Jungvogel gefressen, sollte dies unter dem Aspekt, daß unsere Singvögel mit mehreren Bruten jährlich einen sinnvollen Überschuß produzieren, auch als naturgegeben akzeptiert werden.
Bei Säugetieren liegt der Fall ähnlich. Das Überleben vieler Jungtiere wird dadurch gesichert, daß sie sich unauffällig verhalten und bei Annäherung fast phlegmatisch werden, so daß fälschlicherweise der Eindruck der Zahmheit entsteht.

„Wir stehen als NABU-Artenschutzzentrum für Notfälle 7 Tage die Woche zur Verfügung. Ärgerlich und nicht notwendig sind Handlungen aus Unkenntnis heraus, die Jungtiere durch menschliches Handeln erst zu Waisen machen“, betont Bärbel Rogoschik.

PR
Foto: NABU Neumann

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