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Situation SARS-CoV-2, Stand 13.11.2020, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz bei 81,0 – 20 Neuinfektionen

Landkreis CELLE. Das Gesundheitsamt des Landkreises hat gestern die Klassen 1a und 4b der Grundschule Neustadt unter Quarantäne gestellt, nachdem jeweils ein Schulkind positiv auf das Sars-CoV-2-Virus getestet wurde. Da in den Grundschulen im Unterricht keine Pflicht zur Mund-Masen-Bedeckung gilt, müssen die Grundschüler als enge Kontaktpersonen angesehen werden.

Der Landkreis Celle weist aus gegebenen Anlass noch einmal deutlich darauf hin, dass die Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung in der Altstadt am Samstag zwischen 8 und 19 Uhr auch für Radfahrer gilt. Ziel ist es, in den Bereichen, in denen die Menschen engen Kontakt haben, einen Schutz aufzubauen.

Die 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangene sieben Tage wird vom Niedersächsischen Landesgesundheitsamt, das für den Landkreis Celle maßgeblich ist, unter https://www.apps.nlga.niedersachsen.de/corona/iframe.php mit 81,0 Personen angegeben (Datenstand: 13.11.2020, 9 Uhr). Den Verlauf können Sie in der angehängten Grafik sehen.

Insgesamt wurden seit gestern 20 Neuinfektionen festgestellt. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März Erkrankten liegt bei 832.

Aktuell sind mit den Corona-Virus im Landkreis Celle 237 Personen infiziert. Es werden 14 Personen im AKH behandelt, vier davon auf der Intensivstation. Alle vier Patienten auf der Intensivstation werden beatmet.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 47 (17)
Stadt Celle: 481 (129)
Eschede: 8 (4)
Faßberg: 9 (3)
Hambühren: 56 (21)
Lohheide: 2 (0)
SG Flotwedel: 49 (12)
SG Lachendorf: 32 (13)
SG Wathlingen: 58 (8)
Südheide: 30 (10)
Wietze: 21 (5)
Winsen: 39 (15)

Derzeit sind 892 Menschen in Quarantäne.

Der Landkreis weist eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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