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Situation SARS-CoV-2, Stand 23.04.2021, 10 Uhr – 7-Tage-Inzidenz laut Robert-Koch-Institut bei 74 – 50 Neuinfektionen seit gestern

Landkreis CELLE. Durch die neue Gesetzlage ist ab heute die vom Robert-Koch-Institut angegebene 7-Tage-Inzidenz für den Landkreis Celle, also die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb der vergangenen sieben Tage, maßgeblich (https://www.rki.de/inzidenzen). Diese wird heute mit 74 angegeben (Datenstand: 23.04.2021, 0 Uhr). Die Zahl der Impfungen liegt bei 47.359, davon 35.980 Erst- und 11.379 Zweitimpfungen.

Seit gestern wurden 50 Personen auf das Sars-CoV-2-Virus positiv getestet. Aktuell sind mit dem Corona-Virus im Landkreis Celle 328 Personen infiziert. Die Zahl der seit Beginn der Pandemie im März 2020 Erkrankten liegt bei 4127.

Es werden 18 Personen im AKH mit einer Sars-CoV-2-Infektion behandelt, fünf davon auf der Intensivstation. Drei Personen werden beatmet.

Das Gesundheitsamt hat Quarantänen für eine vierte Klasse der Manfred Holz Grundschule Hambühren verfügt, nachdem dort eine Person positiv getestet wurde. Betroffen sind sieben Personen. Ebenfalls Quarantäne verfügt wurde nach einem positiven Fall in einer Gruppe in der Kindertagesstätte Gänseblümchen in Wathlingen, hier sind elf Personen betroffen. Alle Betroffenen beziehungsweise die Erziehungsberechtigten wurden erreicht.

Hier gibt es eine Übersicht über die Regionen. Die Zahl außerhalb der Klammer gibt die Zahl der insgesamt infizierten Personen, die in der Klammer die davon derzeit aktuell erkrankten Personen an.

Zahlen:
Bergen: 417 (14)
Stadt Celle: 1978 (139)
Eschede: 60 (1)
Faßberg: 87 (10)
Hambühren: 242 (24)
Lohheide: 10 (0)
SG Flotwedel: 223 (24)
SG Lachendorf: 183 (17)
SG Wathlingen: 375 (47)
Südheide: 163 (7)
Wietze: 231 (30)
Winsen: 158 (15)

Derzeit sind 983 Menschen in Quarantäne. Die Quarantänen gehen dabei quer durch alle Bevölkerungsschichten und Altersstufen. Der Landkreis weist deshalb eindringlich darauf hin, dass bei privaten Veranstaltungen und Zusammenkünften dringend darauf zu achten ist, dass die bekannten Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Wichtig ist außerdem auch weiterhin, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören, eingehalten wird.

Das Abstandsgebot gilt auch für das eigene Umfeld.

lkc

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