Kreis hebt eigene Hochinzidenz-Verfügung auf – Verordnung des Landes beziehungsweise Bundesnotbremse ersetzt Regelung
Landkreis CELLE. Der Landkreis Celle hat heute (23. April) die Erklärung zur Hochinzidenzkommune unter Ziffer 2 seiner Allgemeinverfügung vom 18.03.2021 aufgehoben. Die übrigen Regelungen der Allgemeinverfügung (Untersagung des Betriebs von Kindertageseinrichtungen und Kinderhorten sowie Untersagung des grundsätzlichen Schulbesuchs) bleiben unberührt. Diese Verfügung ist ab Samstag, 24. April, gültig. Den genauen Wortlaut der Verfügung des Landkreises… Weiterlesen: Kreis hebt eigene Hochinzidenz-Verfügung auf – Verordnung des Landes beziehungsweise Bundesnotbremse ersetzt Regelung




