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Vorsicht: Ungeschützes Arbeiten in der Sonne fördert Hautkrebs – IKK classic erinnert an UV-Schutzmaßnahmen als betriebliche Gesundheitsförderung

NIEDERSACHSEN. Hautkrebs ist häufigste Berufskrankheit im Bauhandwerk – auch andere Branchen und Privatpersonen sind gefährdet – effektiver Schutz vor UV-Strahlen ist möglich – IKK classic erklärt, worauf es ankommt.

Mit den steigenden Temperaturen steigt auch das Hautkrebsrisiko. Die Ursache sind gesundheitsschädliche Ultraviolettstrahlen, die Bestandteile des Sonnenlichts sind. Je höher die Sonne am Himmel steht, desto höher ist der Anteil dieser gefährlichen Strahlen. Im Sommer ist die UV-Strahlung am intensivsten. Wer sich häufig und ungeschützt in der Sonne aufhält, riskiert Hautkrebs. Am besten ist es, direkte Sonne zu meiden – vor allem in der Mittagszeit. Wer allerdings im Freien arbeitet, hat kaum die Chance dazu. Dann können andere Maßnahmen Schutz bieten. Besonders betroffen sind Beschäftigte aus dem Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie dem Dachdecker und Zimmererhandwerk, aber auch Beschäftigte im Gerüstbau oder der Glas- und Fassadenreinigung sowie Mitarbeiter im Garten- und Landschaftsbau und der Landwirtschaft sind gefährdet.

Gesundheitsgefahr ernst nehmen

„Die meisten Unternehmen in diesen Branchen und ihre Beschäftigten sind sich der Gesundheitsgefahr durch UV-Strahlung bewusst und nehmen sie ernst“, sagt Andreas Schönhalz, Landesgeschäftsführer der IKK classic in Niedersachsen und Hamburg. „Entsprechende Schutzmaßnahmen gehören deshalb zum Alltag auf vielen Baustellen.“ Worauf sollten Firmen, deren Beschäftigte häufig im Freien arbeiten, besonders in den Sommermonaten beachten? Wenn es möglich ist, sollten Arbeitgeber bei der Arbeitsplanung die frühen Morgen- und Vormittagsstunden bis 11 Uhr oder die späten Nachmittagsstunden nach 16 Uhr bevorzugen und zusätzlich für Hilfsmittel sorgen, die es den Mitarbeitern ermöglicht, sich aktiv vor direkter Sonne zu schützen. Die Handwerkerkrankenkasse weist darauf hin, dass beispielsweise die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft Mitgliedsunternehmen mit Arbeitsschutzprämien fördert, wenn diese in Maßnahmen zum individuellen Sonnen- und Hitzeschutz der Beschäftigten investieren. Dazu gehören Wetterschutzzelte, Sonnensegel, Funktions- und Warnshirts mit UV-Schutz, Schutzhelme mit Nackenschutz und zertifizierte Sonnenbrillen.

„Diese Schutzmaßnahmen wirken natürlich nur, wenn die Beschäftigten sie auch konsequent nutzen“, erinnert der IKK classic-Landesgeschäftsführer. „Genauso selbstverständlich sollte es sein, dass gefährdete Mitarbeiter rechtzeitig und regelmäßig Sonnenschutzcreme mit mindestens Lichtschutzfaktor 30 verwenden, ausreichend trinken und wann immer es geht Schatten aufsuchen, auch in den Pausen und der Freizeit.“ Ein Blick auf den UV-Index, der beispielsweise auf der Website des Deutschen Wetterdienstes oder in der Bauwetter-App von der BG BAU angezeigt wird, bietet Orientierungshilfe bei den notwendigen Schutzmaßnahmen. Der UV-Index gibt die Stärke der UV-Strahlung an. Je höher der Index ist, desto stärker ist die UV-Belastung. Ab UV-Index 3 ist Vorsorge angeraten.

Die IKK classic weist darauf hin, dass die Regeln zum Schutz vor Hautkrebs natürlich nicht für nur Profis wichtig sind, sondern auch für Heimwerker und Hobbygärtner gelten. Auch sie sollten im Sommer für Arbeiten im Freien lieber den frühen Vormittag und den späten Nachmittag nutzen sowie langärmelige Oberbekleidung, lange Hosen und eine Kopfbedeckung mit Nacken- und Ohrenschutz tragen. Rechtzeitiges Eincremen und regelmäßiges Nachcremen der unbedeckten Haut mit Sonnenschutzmittel ab LSF 30 sollte sowieso obligatorisch sein.

Früherkennungsuntersuchungen nutzen

Hautkrebs ist die häufigste Krebserkrankung in Deutschland. Laut der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erkranken jedes Jahr 260.000 Menschen neu daran. Es gibt verschiedene Formen von Hautkrebs, die verbreitetste in Deutschland ist der weiße Hautkrebs. Typisch ist, dass sich diese Krebsart langsam, oft über Jahrzehnte und vom Betroffenen unbemerkt entwickelt. Rechtzeitig erkannt, sind die Heilungschancen gut. „Darum sollten alle und nicht nur Beschäftigte in besonders gefährdeten Berufsgruppen regelmäßig das Hautkrebs-Screening nutzen“, rät Andreas Schönhalz. „Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen für Versicherte ab 35 Jahren alle zwei Jahre die Kosten für die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beim Arzt. Die IKK classic beteiligt sich zusätzlich auch bei Versicherten bis 34 Jahren an den Kosten, wenn bei ihnen Risikofaktoren bestehen, die auf eine Schwächung der Gesundheit oder drohende Erkrankung hinweisen.“ Zudem müssen Arbeitgeber laut Arbeitsmedizinischer Vorsorgeverordnung eine arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten. Diese bezieht sich auf Beschäftigte, die Tätigkeiten im Freien mit intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung von regelmäßig einer Stunde oder mehr je Tag ausüben.

Hautkrebs durch UV-Strahlung ist seit 2015 in Deutschland als Berufskrankheit anerkannt. Der durch UV-Strahlung verursachte weiße Hautkrebs war im Jahr 2020 die am Häufigsten angezeigte Berufskrankheit in der Bauwirtschaft und im Bereich der baunahen Dienstleistungen. Die BG BAU verzeichnete im vergangenen Jahr mehr als 2.700 neue Fälle. Das sind rund 18 Prozent aller Meldungen von Berufskrankheiten bei der Berufsgenossenschaft. „Das zeigt, wie wichtig wirksamer UV-Schutz beim Arbeiten im Freien und regelmäßige Früherkennungsuntersuchungen sind“, sagt IKK classic-Landesgeschäftsführer Schönhalz.

PR

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