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Datenschutzkonforme Weitergabe von Daten in die USA – IHKLW informiert Unternehmen bei kostenfreier Online-Veranstaltung

LÜNEBURG. „Viele Unternehmen übertragen personenbezogene Daten in die USA, ohne es zu wissen. Wer beispielsweise Produkte von Microsoft, Google oder Zoom verwendet, nutzt damit schon eine Software aus den USA und gibt häufig Daten an die US-Anbieter weiter“, sagt Patrick Stöhr, Berater für Recht bei der Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg (IHKLW).

Was viele nicht wissen: Gerichte haben der Datenweitergabe in die USA enge Grenzen gesetzt. Welcher Einsatz der verwendeten Software datenschutzkonform ist, darüber informiert die IHKLW Unternehmen bei der digitalen IHKLW-Veranstaltung der Reihe „Impulse für den Mittelstand“ am Montag, 13. September, 16 bis 17 Uhr, unter dem Titel „Datenschutzkonforme Weitergabe von Daten in die USA“.

Referent ist der Datenschutz-Anwalt Martin Bastius, Gründer der heyData GmbH. Bastius, der als externer Datenschutzbeauftragter die Herausforderungen des internationalen Datentransfers kennt, wirft einen Blick auf konkrete Software-Anwendungen. Dabei wird er Fokus auf die neuen EU-Standardvertragsklauseln legen und verdeutlichen, wieso viele deutsche Unternehmen unter eine Prüfung der Datenschutz-Behörden gelangen könnten, ohne es zu ahnen. Im Anschluss an seinen Impuls haben die Teilnehmenden noch Raum für Fragen.

Die digitale Veranstaltung via Zoom ist kostenfrei. Eine Anmeldung ist online möglich unter https://ihklw.de/ImpulseSept2021. Ansprechpartnerin für Fragen ist Linda Jürgens, IHKLW-Beraterin Unternehmensförderung, Tel. 05141 9196-21, linda.juergens@ihklw.de

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