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Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts – Was folgt daraus für das Umwelt- und das Sozialrecht?

  • Celle

CELLE. Das Bundesverfassungsgericht hat im März 2021 entschieden, dass die Regelungen des Klimaschutzgesetzes mit Grundrechten unvereinbar sind, weil hinreichende Maßgaben für die Reduktion von Emission ab dem Jahr 2031 fehlen. Dieser „Klimabeschluss“ wird im In- und Ausland wegen seiner politisch-richtungsweisenden Bedeutung und wegen seines innovativen Ansatzes mit Blick auf die Generationengerechtigkeit als „epochal“ charakterisiert.

Über die Folgen des Beschlusses für die internationale Klimapolitik und die Übertragbarkeit des Ansatzes der Generationengerechtigkeit auf andere Rechtsbereiche wie etwa das Sozialrecht diskutiert der Deutsche Juristentag e.V. im Rahmen der Vortragsreihe des Oberlandesgerichts Celle mit Frau Prof. Dr. Helen Keller und Herrn Prof. Dr. Ulrich Becker am Freitag, dem 12. November 2021 um 18.00 Uhr im Vortragssaal des Oberlandesgerichts Celle, Schloßplatz 2.

Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Helen Keller, LL.M., Universität Zürich, ist ehemalige Schweizer Richterin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg und forscht zurzeit im Rahmen des „Climate Rights and Remedies Project“.

Herr Prof. Dr. Ulrich Becker, LL.M., ist Direktor des Instituts für Sozialrecht und Sozialpolitik in München und ordentliches Mitglied der Academia Europaea. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt die Entwicklung sozialer Rechte in der Europäischen Union.

Die Diskussion wird moderiert von der ehemaligen Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Angelika Nußberger.

Die Teilnahme vor Ort ist nur für eine begrenzte Personenzahl sowie – nach aktuellem Stand – mit einem Nachweis über einen Impfschutz gegen das Corona-Virus oder die Genesung („2G-Regel“) möglich.

Anmeldungen werden

entgegengenommen. Bitte geben Sie Ihren Namen, Vornamen, Titel, E-Mail-Adresse, Telefonnummer an und ob Sie an der Veranstaltung in Präsenz oder digital teilnehmen möchten.

Bei Teilnahme vor Ort erhalten Sie eine ausdrückliche Bestätigung im Rahmen der Verfügbarkeit.

Bei digitaler Teilnahme erhalten Sie die Zugangsinformationen per E-Mail.

PR

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