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Sonderzeichen für die Sicherheit der Radfahrenden

  • Celle

CELLE. Andreas Lechner, Mitglied der VCD Kreisgruppe Celle, hat zwei Sonderzeichen für die Sicherheit der Radfahrenden in Celle an die Stadtverwaltung übergeben. Auf diesen Schildern ist der gesetzlich vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50 m bildlich dargestellt, den Autofahrende innerorts beim Überholen von Fahrradfahrenden einhalten müssen.

Die Schilder spendet die VCD Kreisgruppe Celle. “Wir wünschen uns, dass die Stadt selbst noch weitere Schilder dieser Art beschafft und an Stellen montiert, die für Radfahrende gefährlich sind”, so Andreas Lechner. “Es gäbe noch viele Autofahrende, denen die Abstandregel aus der Straßenverkehrsordnung nicht bekannt ist. Außerorts erhöht sich dieser Abstand auf 2,00 m.” Der Fahrradbeauftragte der Stadt Celle, Herr Jürß, hat die Schilder entgegengenommen. In der Fahrrad AG der Stadt Celle soll nun besprochen werden, an welcher Straße in Celle die beiden Schilder montiert werden.

PR
Foto:  Stadt Celle

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