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Patientenverfügung einfach selbst erstellen – Verbraucherzentralen bieten neuen Online-Service

NIEDERSACHSEN. Schnell und bequem von zu Hause aus eine auf die persönlichen Bedürfnisse abgestimmte Patientenverfügung erstellen? Das geht ab sofort mit dem neuen und kostenfreien Online-Service „Selbstbestimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen“ unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/patientenverfuegung-online.

Grundlage hierfür bilden Textbausteine, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz entwickelt und zur Verfügung gestellt hat. Aus diesen Textbausteinen lassen sich mit Hilfe des neuen Online-Service der Verbraucherzentralen nun ganz einfach Schritt für Schritt die individuell passenden Kombinationen zusammenstellen. Erklärtexte und Hinweise helfen dabei, die Tragweite der eigenen Entscheidung zu verstehen. Wer ergänzende Beratung benötigt, kann die Erstellung seiner Online-Patientenverfügung jederzeit unterbrechen und innerhalb von drei Monaten fortsetzen. Nach Ablauf von drei Monaten werden die eingegebenen Daten automatisch gelöscht. Am Ende erhalten die Nutzerinnen und Nutzer eine auf sie abgestimmte, individualisierte Patientenverfügung. Damit die so erstellte Online-Patientenverfügung gültig ist, muss sie ausgedruckt und unterschrieben werden.

Prof. Dr. Kastrop, Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, erklärt: „Sich rechtzeitig über den Fall der Fälle Gedanken zu machen und dafür gewappnet zu sein, halte ich für wichtig – damit in kritischen gesundheitlichen oder lebensbedrohlichen Situationen im Krankenhaus alles nach den eigenen Wünschen abläuft. Das neue Online-Tool der Verbraucherzentralen kann dabei eine große Hilfe sein.“

„In unseren Beratungen und Vorträgen stellen wir immer wieder fest, dass es zur Patientenverfügung einen großen Aufklärungsbedarf gibt. Mit ‚Selbstbestimmt – der Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen‘ helfen wir Verbraucherinnen und Verbrauchern, ihren Wunsch nach einer Patientenverfügung tatsächlich umzusetzen“, sagt Kai Kirchner, Gesundheitsexperte der Verbraucherzentrale Niedersachsen.

Zuletzt hatten die Verbraucherzentralen im Rahmen der Woche der Vorsorge vom 20. bis 24. September 2021 über 1.900 Menschen mit Online-Vorträgen zu den Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und digitalen Nachlass informiert.

Bei Fragen zur Patientenverfügung hilft die Beratung der Verbraucherzentrale Niedersachsen – vor Ort, telefonisch oder per Video: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/fuer-sie-da

Selbststimmt – die Online-Patientenverfügung der Verbraucherzentralen wurde von den Verbraucherzentralen Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Thüringen im bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ erstellt, gefördert durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.

PR

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