Beschluss des OVG Lüneburg setzt 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug – Kurzfristige Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung notwendig
NIEDERSACHSEN. Die Landesregierung reagiert auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg zur Außervollzugsetzung der 2Gplus-Regelungen bei körpernahen Dienstleistungen. Der Beschluss wird nun kurzfristig auf mögliche rechtliche Auswirkungen auf die geplanten Maßnahmen der Verordnungsänderung geprüft. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, den 12. Dezember, in Kraft treten können. Das bedeutet unter anderem, dass auch die geplante 2G-Regelung für den Einzelhandel erst ab diesem Zeitpunkt gelten wird.
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