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OVG Lüneburg setzt 2G-Regel im Einzelhandel außer Vollzug – Gesundheitsministerin Behrens bedauert Entscheidung

NIEDERSACHSEN. Die Landesregierung nimmt die Entscheidung des OVG Lüneburg, die 2G-Regelung im Einzelhandel mit sofortiger Wirkung außer Vollzug zu setzen, zur Kenntnis. Eine Anfechtung des Beschlusses ist nicht möglich. Die Landesregierung wird den Beschluss aufgreifen und zeitnah die Verankerung einer Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für alle Kundinnen und Kunden des Einzelhandels in der Corona-Verordnung prüfen.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens bedauert die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts: „Der Beschluss ist in einem Rechtsstaat selbstverständlich zu akzeptieren. Ich bin allerdings weiterhin der Überzeugung, dass die Fortführung dieser Maßnahme der Bedrohungslage angemessen und auch infektiologisch notwendig gewesen wäre. Dies gilt umso mehr vor dem Hintergrund der fortschreitenden Ausbreitung der Omikron-Variante, die nach allem, was wir heute wissen, noch einmal wesentlich ansteckender ist, als alle Varianten vor ihr. Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse der Wissenschaft habe ich die große Sorge, dass sich alle ungeimpften Niedersächsinnen und Niedersachsen innerhalb kurzer Zeit mit dieser neuen Variante des Virus infizieren könnten. Damit wären unweigerlich auch mehr schwere Krankheitsverläufe verbunden. Eine solche Entwicklung könnte unser ohnehin stark belastetes Gesundheitssystem nur schwer verkraften. Die Regeln unserer Corona-Verordnung bieten weiterhin ein hohes Schutzniveau. 2G im Einzelhandel war ein Baustein, um die Kontakte unter ungeimpften Personen zu reduzieren und sie vor einer Ansteckung mit dem Virus zu schützen. Deshalb bitten wir einerseits die Betreiberinnen und Betreiber im Einzelhandel gegebenenfalls über das Hausrecht Zugangsbegrenzungen auf vollständig geimpfte oder genesene Personen vorzunehmen und andererseits die Kundinnen und Kunden, sich besonders achtsam zu verhalten.“

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