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Heizkostennachzahlungen können Leistungsanspruch begründen – Reinhard Rohde (Die Linke) fordert Unterstüzung bei Anträgen

  • Celle

Hohe einmalige Nachzahlungen aufgrund der steigenden Energiepreise können auch in Haushalten außerhalb der Armutsgrenzen einen Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen oder Grundsicherung im Alter auslösen. Darauf weist jetzt der Kreistagsabgeordnete Reinhard Rohde (Die Linke) hin.

Auch wer bisher keine Leistungen nach SGB II oder SGB XII erhält, hat unter Umständen eine Anspruch. Dazu Rohde: „Wer sich mit seinem Familieneinkommen im Grenzbereich befindet, sollte im Monat der Fälligkeit der Nachzahlung einen entsprechenden Antrag stellen. Es ist dabei unerheblich, ob die Nachforderung in Zeiten des Nichtleistungsbezuges entstanden ist.“ Vielen Beschäftigten oder auch Rentnerinnen und Rentnern wäre dies nicht bekannt. Letztere müssten ihren Anspruch auf vorübergehende ergänzende Grundsicherung im Alter beim Sozialamt geltend machen.

Niemand, so Rohde, solle sich sich scheuen, solche Anträge zu stellen, denn: „Nichts an den horrenden Energiepreisen ist selbstverschuldet, und es handelt sich schlicht und einfach um eine gesetzlich geregelte Leistung.“ Die Antragsstellung beim Jobcenter wird erleichtert durch die aktuelle Gesetzeslage. Denn weder spielt die Angemessenheit der Wohnkosten eine Rolle noch Vermögen, das bis zu einer Grenze von z.b. 60.000 Euro für einen Alleinstehenden unerheblich bleibt. Rohde fordert von den Leistungsträgern auch Überlegungen dahingehend, ob und wie es möglich ist, die Formalitäten für solche Anträge zu vereinfachen. Sinnvoll wäre auch eine gesonderte Beratungs- und Antragsstelle beim Jobcenter.

PR

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