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11.390 Beschäftigte im Landkreis Celle profitieren vom höheren Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro je Stunde. Darauf macht der DGB mit einer Info-Aktion auf mehr als 230 Bahnhöfen und Marktplätzen im gesamten Bundesgebiet aufmerksam.

Matthias Richter-Steinke, Geschäftsführer der DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen, sagte am Mittwoch in Lüneburg: „Im Landkreis Celle kommt der höhere Mindestlohn 11.390 Beschäftigten zugute, die aktuell weniger als 12 Euro pro Stunde verdienen. Das sind 17,8 Prozent aller Beschäftigten in unserem Landkreis, die grundsätzlich Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Diese Zahlen zeigen: Der Mindestlohn wirkt. Wir Gewerkschaften haben uns lange dafür eingesetzt, die Lohnuntergrenze auf 12 Euro je Stunde anzuheben – mit Erfolg.“

Vor allem Frauen und geringfügig Beschäftigten helfe die neue Lohnuntergrenze. Besonders in Branchen wie dem Gastgewerbe, bei Lieferdiensten und im Einzelhandel verweigern Arbeitgeber*innen den Beschäftigten oft anständige Löhne. Und in Betrieben ohne Tarifvertrag werden besonders häufig Niedriglöhne bezahlt. „Der gesetzliche Mindestlohn ist auch ein Mittel gegen Lohndumping-Konkurrenz durch Unternehmen, die sich Tarifverträgen verweigern“, erklärte Richter-Steinke. Dennoch sei klar: „Der Mindestlohn kann immer nur die unterste Haltelinie sein. Gute Löhne gibt es nur mit Tarifvertrag. Umso wichtiger ist es, die Tarifbindung wieder zu stärken.“

Quer durch alle Branchen erhalten jedoch nach wie vor viele den gesetzlichen Mindestlohn trotz Anspruchs nicht. Richter-Steinke forderte, die zuständige Behörde Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) personell und finanziell zu stärken, denn „Mindestlohnbetrügereien sind keine Kavaliersdelikte, sondern müssen geahndet werden. Das geht nicht ohne effektive Kontrollen und Sanktionen.“

Trotz der Mindestlohnanhebung wies die DGB Region Nord-Ost-Niedersachsen mit Nachdruck auf die Sorgen vieler Menschen hin. „Auch mit Mindestlohn ist eine echte Teilhabe am kulturellen und gesellschaftlichen Leben nicht möglich. Schlimmer noch: Viele machen sich aktuell ernsthafte Sorgen, was im Herbst und Winter auf sie zukommt“, sagte Richter-Steinke. „Die gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise kann auch der neue Mindestlohn nicht auffangen. Die Bundesregierung muss jetzt schnellstens eine Energiepreispauschale und einen Energiepreisdeckel beschließen. Um das zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Übergewinne der großen Energie- und Mineralölkonzerne abschöpfen.“

Hintergrund:

Die Daten zu den Profiteuren des Mindestlohns beruhen auf einer Auswertung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung, die detaillierte Daten für die Bundesländer und die rund 400 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte liefert. In der Untersuchung haben die Forscher das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) und die neuesten verfügbaren Daten des Statistischen Bundesamts und der Bundesagentur für Arbeit ausgewertet und bis September 2022 fortgeschrieben. Die Auswertung betrachtet alle Beschäftigungsverhältnisse ohne Auszubildende, Praktikantinnen/Praktikanten sowie Minderjährige.

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