Wie geht das mit der Kreuzung Jägerstraße für Radfahrende?
Was für mehr Sicherheit für Radfahrende gedacht ist, ist offensichtlich noch gewöhnungsbedürftig. Es scheint noch Verunsicherung vorzuherrschen. Dabei ist alles ganz einfach. Radfahrende genießen nun eine hervorgehobene Positionierung und Leitung durch Straßenmarkierung und Ampelschaltung.



Wie Verkehrssicherheitsberater Karsten Wiechmann vor Ort erläuterte, habe diese Neugestaltung auf der Kreuzung den Zweck, Radfahrende in das Gesichtsfeld der Autofahrenden zu rücken, und zwar raus aus dem toten Winkel. Nach der Umgestaltung vor einigen Wochen habe es keine Unfälle mit Radfahrenden gegeben.
Neben den sehr augenfälligen Fahrspuren gilt den Ampelschaltungen ein besonderes Augenmerk. Es gelten für Radfahrende – wenn vorhanden – die Ampeln mit Fahrradsymbol und die entsprechenden Haltelinien, die nicht umfahren werden dürfen. Sind Ampeln mit Fahrradsymbol nicht vorhanden, gelten die allgemeinen Ampeln gleichermaßen für Autofahrende und Radfahrende. Fußgängerampeln sind für Radfahrende tabu, allenfalls darf dort nur geschoben werden.
Während der Erläuterungen durch den Verkehrssicherheitsberater wurden viele Radfahrende, die aus Richtung Innenstadt auf der falschen Straßenseite ankamen, angehalten und über das Fehlverhalten aufgeklärt. Gleichzeitig wurden sie auf die neuen Besonderheiten hingewiesen. Das hielt einige nicht davon ab, die Straße an der Fußgängerampel radfahrend zu überqueren, was ja noch nie erlaubt war. Scheint alles doch nicht so einfach zu sein……..
Hinweis vom Verkehrssicherheitsberater:
richtig ist cool

Liebe Mitmenschen nicht nur in und um Celle. Sie wissen, wir wollen, dass Sie sicher leben!
Daher möchten wir Ihnen heute bei #richtigistcool das richtige Verhalten für Radfahrende am Beispiel der Kreuzung in der Jägerstraße vorstellen.

Diese Person kann natürlich nicht die Ampelzeichen oberhalb der wartenden Kraftfahrzeuge und Räder in der Jägerstraße erkennen.
Daher gibt es für die Personen in der Tasche ein Extra-Grün mit Symbol eines Fahrrades.
Damit die Personen nicht von den hinter Ihnen startenden Kraftfahrzeugen erfasst werden, schaltet dieses Grün etwas eher.
Erst danach wird die Jägerstraße mit Grün freigegeben und erst dann dürfen auch die dort wartenden Radfahrenden losfahren. Schließlich haben dort alle eine eigene Haltelinie.
Die Haltelinie der Radfahrenden ist etwas vorgezogen, um diese in das Sichtfeld der Kraftfahrzeugführenden zu bekommen. Der Tote Winkel lauert nämlich an vielen Stellen.
Die Fußgängerfurt in Verlängerung des am Gehweg verlaufenden Radweges ist lediglich mit Symbolen von zu Fuß gehenden Menschen versehen. Folglich darf hier nur geschoben werden.
K. Wiechmann, Verkehrssicherheitsberater
Redaktion
Celler Presse
Fotos: Celler-Presse.de
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