Sonntag, 10. Mai 2026

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Tiny House Quartier – Weitere Klage und offene Fragen

Die Stadt Celle gibt sich zuversichtlich und sieht das Tiny House Quartier an der Steinfurt in seiner Entstehung offenbar nicht gefährdet, obwohl das Bundesverwaltungsgericht Leipzig die vom Neuen Rathaus gewählte Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans, das beschleunigte Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung nach §13b Baugesetzbuch, kassiert hat (CP berichtete https://celler-presse.de/2023/11/13/gerichtsurteil-bremst-celler-tiny-house-siedlung-aus/).

Auf CP-Anfrage antwortet Stadtsprecherin Myriam Meißner: „Die Stadt Celle hat, wie nahezu alle anderen Kommunen deutschlandweit, von der vom Bundesgesetzgeber zur Verfügung gestellten Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens nach Paragraf 13b Baugesetzbuch Gebrauch gemacht. Damit, dass das Bundesverwaltungsgericht diesen Paragrafen für europarechtswidrig erachten würde, konnte und musste keine Kommune rechnen. Zurzeit geht die Verwaltung aber davon aus, zu Beginn des kommenden Jahres wie geplant Baugenehmigungen erteilen zu können und die restlichen Grundstücke zu vermarkten.“ Es bedarf einer weiteren Anfrage der CP, um herauszufinden, was die Verantwortlichen, allen voran Stadtbaurätin Elena Kuhls, zu dieser Aussage veranlasst. „Direkt betroffen sind von dem Urteil lediglich die Bebauungspläne, die noch keine Wirksamkeit erlangt haben, also die noch nicht beschlossen, noch nicht bekannt gemacht, gerügt worden sind oder zu denen ein Gericht festgestellt hat, dass eine Unwirksamkeit vorliegt. Aktuell gehen wir von der Wirksamkeit des Bebauungsplanes aus, weshalb dann auch keine Umweltverträglichkeitsprüfung nachzuholen wäre“, schickt Myriam Meißner im zweiten Schritt hinterher.

Steht es also gut in einem Verfahren, das ein Anwohner der Steinfurt gegen die Stadt Celle hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans angestrengt hat? In der WhatsApp-Gruppe der Tiny-Häuslebauer sei die Rede von dieser Klage, schrieb das Hamburger Abendblatt im September. Es ist nur eine von etlichen offenen Fragen zum Tiny House-Quartier. Laut Anwohner Joachim Prahst hätten Nachbarn während der Erschließung des 1,14 Hektar großen Geländes beobachtet, dass Sichtschutzzäune aufgestellt und Boden abgetragen worden seien. Seit rund 20 Jahren wohnt Prahst in unmittelbarer Nähe der Steinfurt, er erinnert sich persönlich nicht an die sogenannte Schinderkuhle, eine Mülldeponie, in die auch toxische Abfälle gelangt sein sollen und die sich zum Teil auf dem jetzigen Tiny House-Areal befand. „Aber ich habe mit Menschen gesprochen, die davon berichten“, sagt er. Wäre aufgrund dieser Umstände eine intensive Untersuchung der Umweltverträglichkeit nicht unverzichtbar gewesen? „Wir als betroffene Anwohner und besorgte Bürger haben während des gesamten Planungszeitraums mehrfach versucht, mit unseren faktenbasierten Argumenten sowohl beim Oberbürgermeister selber als auch bei der Stadtbaurätin Elena Kuhls Gehör zu finden und dabei Gesprächsangebote zu unterbreiten. All unsere Argumente sind leider ohne eine zufriedenstellende Antwort abgewiesen und jeglicher Bürgerdialog tunlichst vermieden worden“, sagt Joachim Prahst, der nach eigener Aussage für rund 80 Prozent der Anwohner der Steinfurt sowie der angrenzenden Burgstraße spricht. Er fordert eine lückenlose und transparente Aufarbeitung des gesamten Sachverhalts.

Anke Schlicht
Foto: Anke Schlicht

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