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Vom Weihnachtsmarkt sicher nach Hause – ADAC: Nach Alkoholgenuss das Auto stehen lassen und die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen

Ein, zwei oder doch drei Glühwein? In der Adventszeit locken Weihnachtsmärkte und Weihnachtsfeiern mit süßen Köstlichkeiten, aber auch mit reichlich Alkohol. Dabei täuscht häufig die eigene Einschätzung, ob man sich noch hinter das Steuer setzen oder auf einen E-Scooter stellen kann. Autofahren ist laut ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt nach dem Genuss von Glühwein, Punsch oder Feuerzangenbowle nicht nur gefährlich für sich selbst sondern auch für andere Verkehrsteilnehmer:innen.

In Deutschland ist die gesetzlich festgelegte Promillegrenze 0,5. Wer über diesem Wert liegt, begeht eine Straftat. Erste Einschränkungen, wie Wahrnehmungs- und Konzentrationsprobleme, werden aber bereits darunter erkennbar. Und wer mit 0,3 Promille in einen Unfall verwickelt wird, kann dafür belangt werden. Autofahrer und –fahrerinnen, die mit 0,5 bis 1,09 Promille am Steuer erwischt werden, müssen bei erstmaligem Verstoß mit 500 Euro Geldbuße, einem Monat Fahrverbot und zwei Punkten in Flensburg rechnen. Ab 1,1 Promille drohen sogar der Führerscheinentzug sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe. Für Fahranfänger bzw. -anfängerinnen, die sich noch in der zweijährigen Probezeit befinden, gilt ohne Ausnahme eine Grenze von 0,0 Promille.

Oft wird unterschätzt, dass die weinhaltigen Getränke wegen der Süße und Wärme schneller ins Blut übergehen und betrunken machen. Die eigene Einschätzung, ob man nach einer Tasse Punsch noch fahrtüchtig ist, kann täuschen. Die Alkoholbeeinflussung hängt bei identischer Trinkmenge von unterschiedlichen Faktoren wie Gewicht, Geschlecht und Tagesform ab. Wer auf dem Weihnachtsmarkt nicht auf Glühwein und Co. verzichten möchte, sollte laut ADAC am besten gleich mit öffentlichen Verkehrsmitteln kommen.

PR
Foto: Celler Presse

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