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Amtliche Verkündung in Niedersachsen wird ab dem 1. Januar 2024 digital

Mit dem neuen Jahr werden amtliche Verkündungen von Gesetzen und anderen Vorschriften in Niedersachsen digital. Ab dem 1. Januar 2024 lösen die elektronischen Fassungen des Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblattes und des Niedersächsischen Ministerialblattes die bisherigen Papierfassungen ab. Druck und Versand dieser Verkündungsblätter werden eingestellt.

Die elektronischen Verkündungen werden auf der Internetseite www.verkuendung-niedersachsen.de kostenfrei abrufbar sein.

Neben einer erheblichen Beschleunigung des Verkündungsprozesses erleichtert die elektronische Verkündung den Bürgerinnen und Bürgern den Zugang zu den amtlichen Inhalten. Die Veröffentlichungen können gefiltert und zum Beispiel nach Stichworten durchsucht werden. Auch kann ein Newsletter abonniert werden.

Mit der Umstellung auf die elektronische Verkündung tritt Niedersachsen an die Seite des Bundes und der Länder Brandenburg, Bremen und Saarland, die bereits auf eine elektronische Verkündung umgestellt haben, sowie der Länder Hessen und Baden-Württemberg, die ihren Verkündungsprozess ebenfalls zum 1. Januar 2024 umstellen.

Die rechtlichen Grundlagen für die elektronische Führung der Verkündungsblätter ergeben sich aus dem Gesetz zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung und zur Einführung der elektronischen Verkündung von Gesetzen und Verordnungen in Niedersachsen vom 8. November 2023 (Nds. GVBl. S. 258). Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz einstimmig beschlossen.

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Foto: geralt / Pixabay

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